Änderung des Waffengesetzes im Bundesgesetzblatt erschienen ​

NEU
Heute wurde im Bundesgesetzblatt die Änderung des Waffengesetz vom 18.05.2017 veröffentlicht.
Damit treten die Änderungen am 06.07.2017 unverzüglich und ohne Übergangsfristen in Kraft.
Zukünftig müssen für die Aufbewahrun von Schusswaffen Behältnisse min. der Stufe 0 Din/EN1143-1 verwendet werden.
Für bereits genutzte Behältnisse der Norm VDMA 24992 gilt ein Betandschutz, der Einschränkungen unterliegt.


Außerdem tritt an dem Datum eine einjährige Amnestie in Kraft, in der man unerlaubt besessene Schusswaffen und Munition straffrei bei den zuständigen Behörden abgeben kann. Diese Amnestie umfasst auch das illegale Führen auf dem direkten Weg zur Behörde zwecks Abgabe und Vernichtung.



Wir von prolegal e.V. hatten bis zuletzt versucht die überzogene Verschärfung der Aufbewahrungsvorschriften zu verhindern. Hierzu lieferten wir sogar einen Kompromiss, der sowohl für den Gesetzgeber als auch die direkt Betroffenen tragbar gewesen wäre. Unsere verbandübergreifenden Einwände wurden von den Entscheidungsträgern aber schlicht ignoriert. Vor dem Hintergrund, dass die nächste Bundesregierung die Übernahme der EU-Feuerwaffenrichtlinie in nationales Recht als Aufgabe hat, sehen wir düsteren Zeiten entgegen.



Mit Grüßen
das prolegal-Direktorium

Gruß
Karl-Heinz

Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


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