Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Lagerung des Nitropulvers und den anderen Utensilien zum Wiederladen.
Ich lade selbst noch nicht wieder und bin noch etwas grün hinter den Ohren. Ich habe meine Unbedenklichkeitsbescheinigung beantragt und werde nach der Wartezeit (halbes Jahr Vereinszugehörigkeit) einen entsprechenden Lehrgang besuchen.
Zum Wiederladen habe ich einen separaten Raum (umgebauter Schweinestall mit separatem Eingang im Wohnhaus).
Aus den Gesetzen konnte ich mir leider nicht genau ablesen, was erlaubt ist, was nicht bzw. was gefordert wird. Bevor ich jetzt die Sachbearbeiter bei der Stadtverwaltung nerve, nutze ich dazu mal das Forum hier, um hoffentlich eine verlässliche Information zu bekommen.
Welche Voraussetzungen müssen denn für die Aufbewahrung des Nitropulvers in einem bewohnten Gebäude erbracht werden? Ich habe etwas von bestimmter Fenstergröße gelesen und die Aufbewahrung in einem abgeschlossenen und gekennzeichneten Behältnis.
Vielleicht hat mir jemand der erfahrenen Wiederlader hierzu eine Info?
Danke und Grüße
Benjamin