Aufbewahrung NC Pulver an nicht Erstwohnsitz

  • Hallo Zusammen,


    Ich werde nun bald den Wiedermadeschein machen und schaue daher schonmal rechtzeitig nach allem was ich so brauche.


    Jetzt kommt das ein kleines "Problem".

    Ich würde aus Platzmangel zu Hause meinen Kram doch gerne bei den Eltern lagern, weil ich wenn Kind dort ist, habe ich auch Zeit zum Laden.


    Besteht die Möglichkeit, dass ich mein Pulver auch dort lagere, oder funktioniert das nur, wenn ich dort einen Zweitwohnsitz melde?

  • Was sagt denn Deine Behörde dazu? Ein Anruf klärt meistens viele Fragen. Zum Pulver kann ich nix sagen, aber meine Schwägerin hat ihren Waffenschrank bei ihren Eltern aus Platzgründen, das sollte alles kein Problem darstellen, wenn nur Du Zugriff darauf hast.

    PP 120|Triebel BR|Andiscan Micro A2|Fleck Annealer

    Laie, Anfänger und Amateur - meine Ladedaten sind keine Empfehlung und sollten nicht verwendet werden!

  • Ohne Abstimmung mit dem Amt auf keinen Fall machen, wäre mein Rat.


    Ggf. muss da das Amt für das die Wohnung zuständig ist auch noch eingebunden werden.


    Wenn es das gleiche Amt ist - das macht es einfacher.


    Bei mir war es so, dass ich auch den Ort angeben musste, wo ich die Munition mache.


    Ggf. kann es zusätzlichen Auflagen und Einschränkungen geben.

    Sämtliche Daten sind ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.