Beiträge von heal2000

    Welche cr223?, Entfernung?, pulver Geschoss usw :winke:

    CR223 mit 16,6" Lauf

    Auszug aus den schon einmal verlinkten "Vollzugshinweise zu § 14 Abs. 5 des Waffengesetzes (WaffG)" Baden-Württemberg

    Lesen, verstehen, handeln (weniger fluchen) ;)


    Der Perkussionsrevolver zählt nach §14 Abs. 6 WaffG zu den privilegierten Waffen und damit weder zum Grund- noch zum Überkontingent.

    Der von heal2000 vorgehobene Teil impliziert aber, das auch Bescheinigungen für Waffen ausgestellt werden können, mit denen zwar kein Wettkampf geschossen wurde, die aber prinzipiell in diesem Verband zulässig wären. Das widerspricht aber sowohl den Vollzugshinweisen, als auch der Idee des Wettkampfschützen in der strengen Auslegung des Waffenrechts mit der Maxime "So wenig Waffen wie möglich im Volk".

    Das ist deine Auslegung, so habe ich das aber nicht geschrieben.


    Voraussetzung 1: es gibt eine Disziplin im Verband für die Waffe

    Voraussetzung 2: natürlich musst du da auch geschossen haben.


    ( :ironie: Da in Anlage 1 der Bescheinigung nach den geschossenen Wettkämpfen gefragt wird, gehe ich mal schwer davon aus, dass die entsprechenden Waffen auch geschossen werden müssen.)

    Genau so habe ich das ja geschrieben bzw. so habe ich das gedacht als ich das geschrieben habe.


    Egal über welchen Verband die Waffen erworben wurden, so lange es bei deinem neuen Verband eine Disziplin dafür gibt und du mit deiner Waffe in dieser Disziplin deines neuen Verbands an den Start gehst, kann dir dein neuer Verband dafür auch eine Bescheinigung ausstellen.


    Das Gesetz möchte keine unorganisierten Schützen. Jeder Schütze muss einem Verein und der Verein einem Verband angehören.


    Vollzugshinweise 14 Abs. 5.docx.pdf Das gilt für Baden-Württemberg


    Dort wird z.B. auch die Mischnutzung von Jagdwaffen zu Sportzwecken ausdrücklich bejaht. Die Diskussion hatte ich auch letztens am Stammtisch... "Das ist eine Jagdwaffe die die auf Jagdschein erworben hast, damit darfst du nicht sportlich schießen"


    Am Stammtisch gibt es immer viele Meinungen, meistens ist ein Funke Wahrheit dabei, oftmals wird aber etwas falsch interpretiert und nach dem fünften mal erzählen gibts ein neues Waffengesetz im Verein.


    Interessantes Thema aber wir kommen vom eigentlichen Thema ab ;)

    Diese Bestätigung gilt nur für Waffen, bei denen die Bedürfnisbescheinigung zum Erwerb durch den „Bund Deutscher Sportschützen 1975 e.V.“ bzw. den Landesverband Baden-Württemberg (GSVBW e.V.) ausgestellt wurde bzw. für Waffen, die in Disziplinen des BDS Sporthandbuchs eingesetzt werden können.



    Ich lese den fett markierten Teil so:

    - Selbst wenn die Waffe vom DSB "kommt" und ich damit einen BDS Wettkampf schießen kann / geschossen habe, dann kann ich das Bedürfnis auch vom BDS bekommen.


    -Wenn ich jedoch eine DSB-Waffe habe, mit der ich keine BDS Disziplin schießen kann / geschossen habe, dann kann ich vom BDS logischerweise auch keine Bedürfnisbescheinigung bekommen.


    Oder soll ich jetzt meine Waffen verkaufen nur weil ich den Verband wechsle? :krat:

    Mühlenbracher ich mag deinen Humor.


    Die Rechtsberatung gibts nur für ordentliche Mitglieder.

    Die 2 IWA Dauerkarten gibts auch nur für ordentliche Mitglieder.

    Ich stelle mir bei fast allen Themen Pro / Contra Themen die mich so interessieren immer zuerst eine Frage "Wem nützt das?"


    Wenn man versucht sich diese Frage im vorliegenden Fall realistisch zu beantworten, dann findet man ziemlich schnell heraus, dass der VdB ein Interessenverband der Industrie ist.

    Was sind die Interessen des Waffenfacheinzelhandels?

    -Erhöhung des Umsatzes und des Gewinns.


    Wie erreicht man das?

    -In dem man möglichst viele Waffen verkauft.


    Was steht dem Waffenfacheinzelhandel da im Weg?

    -Die Beschränkungen des deutschen Waffengesetzes in Form von Erwerbsstreckungsgebot, 10 Waffen auf gelbe WBK, Grundkontingent etc...


    Was mach der Interessenverband dagegen?

    -Er mobilisiert die Konsumenten gegen die Regelungen im deutschen Waffengesetz. In der Hoffnung, dass dadurch eine Änderung eintritt und die Vollmitglieder auch wieder volle Kassen haben.


    Ob es uns Konsumenten wirklich nützlich ist, dass wir uns vom VdB vor den Karren spannen lassen wird die Zeit zeigen. Aber in erster Linie geht es um die Vollmitglieder, diejenigen die im Verband auch eine Stimme haben. Von uns Konsumenten will der Verband doch nur unser Liebstes, den Mitgliesbeitrag eines Fördermitglieds.


    Natürlich kann es uns Konsumenten nützlich sein, das ist aber nicht die Hauptintention des Verbands. Zumindest nicht nach meiner Lesart.

    Ein Interessenverband der Waffenindustrie, der auch gleichzeitig einen Schützenverband gründet? Das ist wie eine Fusion aus VDA (Verband der Automobilindustrie) und ADAC. Die einen sind für die Industrie da, die anderen für die Verbraucher.


    Leider gibt es, meiner Meinung nach, keinen Verband der die Verbraucher im Bereich unseres Hobbys gleichermaßen repräsentiert. Das ist sehr schade, vielleicht ändert sich das ja mal irgendwann.


    Das es der VdB sein wird glaube ich aber genauso wenig.

    Habe jetzt das dritte Gerät bekommen. Angeblich neu und getestet 🙄

    Vielleicht hat auch der Händler das Gerät getestet?

    Wenn ich Händler wäre und einem Kunden schon 2 problematische Geräte geschickt hätte, dann würde ich das dritte Gerät auch aus der Packung nehmen und vorab prüfen.

    Das Problem bei den ganzen Hightech Dinger ist doch eins, der Händler kann quasi nur noch verkaufen. Support ist nicht mehr möglich. Wenn das Ding spinnt gehts zurück nach China.

    Das sind Zimmerstutzen Zünder, 4mm lang


    Da es die Zimmerstutzen mit Läufen von 4,3-4,7mm gibt und die Profis sich ihre Rundkugeln dazu vorher ausrollen, werden die Kartuschen und die Kugeln separat verkauft.

    Naja, ein Teil davon wird nicht mehr produziert und wiederladen ist eher schwierig.


    Kannst ja mal schauen für welchen Preis 4mmM20 gehandelt werden (wenn du welche findest)