Hallo zusammen,
der BDS-LV2 hat heute eine Mail an die Teilnehmer zur LM verschickt.
Auszug aus der Mail:
- Bitte prüft ob eure Waffe für die von euch gebuchte Disziplin zugelassen ist. Verbindliche Informationen könnt ihr den Sporthandbüchern entnehmen.
Zusätzlich habt ihr die Möglichkeit eine Kurzzusammenfassung je Disziplin auf unserer Homepage einzusehen: - (§6 AwaffV) Halbautomatische Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen:
- Lauflänge weniger als 40 Zentimeter
- Magazin hinter der Abzugseinheit (Bul-Pup-Waffen)
- Hülsenlänge der verwendeten Munition bei Langwaffen weniger als 40 Millimeter
- Waffen die eines der Anscheinsmerkmale erfüllen, sind grundsätzlich vom sportlichen Schießen ausgeschlossen!
- Sollte eure Waffe unter diesen Anscheinsparagraphen fallen, lassen wir euch nur starten, wenn ihr für die Waffe einen BKA-Feststellungsbescheid vorlegen könnt!
- Beachtet bitte, dass Veränderungen an der Waffe (Mündungsfeuerdämpfer (bzw. Mündungsbremse / Stabilisator), Kühlrippen oder andere sichtbare, der Kühlung dienende Vorrichtungen am Handlauf, ein pistolenartiger, mit dem Abzug bzw.mit dem Vorderschaft kombinierter Griff, eine Aufstützvorrichtung sowie eine (Teleskop-) Schulterstütze, die teilweise kipp- oder schiebbar ist.),
die nicht vom Feststellungsbescheid abgedeckt sind, dazu führen, dass wir den Feststellungsbescheid nicht anerkennen können und die Waffe vom Wettkampf ausgeschlossen wird.
- Bitte prüft ob eure Waffe für die von euch gebuchte Disziplin zugelassen ist. Verbindliche Informationen könnt ihr den Sporthandbüchern entnehmen.
In Bezug auf die Ruger 10/22 bedeutet das wohl....das, siehe Foto nicht für den Wettkampf zugelassen ist, oder?