In der SpoO des DSB hat sich mit Beginn des Sportjahres 2017 u.A. die Regel 2.3.1 geändert bzw. wurde um den Passus " die Waffe darf nur abgelegt werden, wenn die Sicherheitsvorrichtung eingeführt ist" erweitert.
Da es eine Regel ist bei der es um die Sicherheit geht, ist ein Verstoß gleichzusetzen als wenn man eine Waffe mit geschlossenem Patronenlager ablegt. Und was ist dann die Folge?
Für Jäger und nicht DSB Schützen nicht relevant.