Pulver Aussenlager spezielle Anforderungen notwendig?

  • Hallo zusammen,


    Hab das i.O. der Behörde Pulver in einem Abstellraum (Steht halt Gartenwerkzeug drin) neben der Garage zu lagern quasi als Aussenlager...


    Reicht da auch ein Blechschrank mit Schloss an der Wand verschraubt oder gelten hier höhere Anforderungen weil Aussenlager?


    Muss die Tür zu dem Abstellraum abgeschlossen sein?


    Rechne ich da richtig das man dann insgesamt 8 KG NC Pulver auf dem Grundstück lagern darf (3Kg im Keller und 5Kg außen im Abstellraum)? Der Raum hat keine Verbindung zum Haus.


    Falls das Thema hier falsch ist bitte verschieben, Dankeschön

  • Abstellraum muss aus nicht brennbaren Material oder feuerhemmenden Material gefertigt sein, Tür muß verschlossen sein (Schloss) und verschraubter Blechschrank mit "Schwenkriegelschloss" und Entlüftung reicht.

    Alle Ladedaten ohne Gewähr, jeder lädt eigenverantwortlich!

  • Unbewohnte Nebengebäude und Lagerräume in gewerblich genutzten Gebäuden sind für die Aufbewahrung geeignet, wenn Wände, Decken und tragende Bauteile mindestens schwer entflammbar, möglichst feuerhemmend sind.


    Für die Aufbewahrung von Stoffen der Lagergruppe 1.1 - für Schwarzpulver und massen-explosionsfähige Treibladungspulver erst bei mehr als 3 kg - in unbewohnten Nebengebäuden und Lagerräumen in gewerblich genutzten Gebäuden müssen diese mindestens in feuerhemmender Bauart, sofern nicht nach dem Baurecht höhere Anforderungen gestellt werden, errichtet sein. Der Aufbewahrungsraum soll eine Druckentlastungsfläche besitzen und sich nicht unter, über oder neben Räumen befinden, die dem dauernden Aufenthalt von Personen dienen. Die aufzubewahrenden Mengen sollen unterteilt werden


    Wenn die Behältnisse nicht den Anforderungen der Absätze 2 und 3 entsprechen [verschlossen und gegen Wegnahme gesichert, aus Stahl oder 20mm Holz], muss die Tür des Aufbewahrungsraumes mit einem außen bündig abschließenden Sicherheitsschloss, welches schon nach einer Schließung greift, versehen sein. Fenster im Aufbewahrungsraum müssen ausreichend gesichert sein (z.B. Fenstergitter, abschließbare Olive; die Verglasung kann aus Isolierglas oder Drahtglas bestehen).


    Quelle: https://gewerbeaufsicht.baden-…nts/20121/48861/5_410.pdf
    Hervorhebung durch mich


    Fazit:

    Verschlossener Kasten genügt - Schloss und Fenstergitter sind nur dann erforderlich, wenn das nicht ausreichend erscheint.

    Keine Holz-Gartenhaus und bei Schwarzpulverlagerung feuerhemmende Baustoffe sprich Ziegel oder Beton.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Hier keine Rechtsberatung.

    Bitte den eigenen Sachbearbeiter dazu befragen. Jede Komune kann zur Gefahrenabwehr selbst beitragen.

    Gruß Hermann :)


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    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.