Deleborieren von Fabrikmunition

  • Moin zusammen!


    Bei Facebook wurde diskutiert, ob (z.B. nicht gezündete) Fabrikmunition mit einem 27er-Schein delaboriert werden darf.


    Manche sagen, das wäre eine nicht erlaubte "Gewinnung" von Pulver vor der eigentlichen "Vernichtung", die ja erlaubt ist. Wiedergewinnung ist es ja nur bei selbstgeladener Munition.


    Was fällt unter den Begriff "Gewinnen"?

    Ich denke, der Verwendungszweck ist entscheidend. Delaborierung von Fabrikmunition zum Zwecke der Vernichtung des Pulvers ist m.E. kein "Gewinnen". Wie soll ich sonst eine nicht gezündete Patrone vernichten? Ich könnte auch das Zusammenkehren auf dem Schießstand zur Vernichtung als Gewinnung vor Vernichtung interpretieren. Dann müsste jedes Korn an Ort und Stelle dort vernichtet werden, wo es hingefallen ist. Das kann es nicht sein.


    Man kann da viel theoretisieren, aber kann man das irgendwo verbindlich nachlesen?


    Hinweis: Ich möchte keine Rechtsberatung. Mich interessiert einfach, ob sich mit dem Thema schon einmal jemand befasst hat, wo ich das verbindlich (also nicht als Meinung, sondern offiziell als Urteil/Verordnung/Gesetz) nachlesen kann.


    Ich habe diese Frage bereits im "falschen" Forum " Das Forum" gestellt (Sorry, mein Fehler). Da ist der Beitrag daher schnell geschlossen worden.


    Daher hier nochmal. - Und bitte nicht gleich wieder schließen, die Schilderung von Erfahrungen und Nennung von Textquellen ist keine Rechtsberatung (falls das der Grund war), danke.