Diskussion zur Entsorgung defekter Fabrikmunition

  • Moin zusammen!

    Bei Facebook diskutieren wir gerade, ob (z.B. nicht gezündete) Fabrikmunition mit einem 27er-Schein delaboriert werden darf.

    Manche sagen, das wäre eine nicht erlaubte "Gewinnung" von Pulver vor der eigentlichen "Vernichtung", die ja erlaubt ist. Wiedergewinnung ist es ja nur bei selbstgeladener Munition.

    Was fällt unter den Begriff "Gewinnen"?
    Ich denke, der Verwendungszweck ist entscheidend. Delaborierung von Fabrikmuni zum Zwecke der Vernichtung des Pulvers ist m.E. kein "Gewinnen". Wie soll ich sonst eine nicht gezündete Patrone vernichten?


    Man kann da viel theoretisieren, aber kann man das irgendwo verbindlich nachlesen? :krat:


    In der Suche habe ich nichts dazu gefunden. Mit Google bin ich auch nicht wirklich weitergekommen.

  • Wenn man das Pulver in dem Fall der Fabrikmuni nicht weiter verwenden möchte, würde ich meinen, ist das zulässig.

    Wenn es nur um Entsorgung und Vernichtung geht würde ich das als unkritisch ansehen, wenn die Vernichtung unmittelbar stattfindet und nicht gelagert wird.


    Aber das ist mein Verständnis. Ich delaboriere ja auch gekaufte Munition, die nicht gezündet hat. Was soll ich sonst mit den Patronen machen?

    Sämtliche Daten sind ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Kann mich an Zeiten erinnern da war es meine Aufgabe nach dem Schnellfeuerpistolentraining, damals noch mit .22 kurz, die auf dem Lenoliumboden zusammen gefegten Pulverreste - und es war nicht wenig - draußen auf dem Kehrblech zu vernichten, - sprich anzuzünden.

    Der Stand gehörte zu einer Polizeischule und war für die Zeit unseres Traings gemietet. War damals Auflage das es jemand mit gültigem 27er Schein abfackelte. Irgendwo stegt im Schein doch "Umgang mit Pulver".


    Wer sollte was dagegen haben wenn heute Einer mit gültigen 27er vom Schießstand nicht losgegangene Patronen mitnimmt und delaboriert um das Pulver an die Blumen zu kippen? Ganz egal wer die geladen hat.

    Was wäre denn die Altenative? Im nächsten See versenken? Wenn Wiederlader keine Ahnung von der Materie haben, wer denn dann?


    Manche Diskussionen sind typisch deutsch. Aber wahrscheinlich denk' ich zu praxisorientiert.

  • Ja, das ist kein praktisches, sondern ein rein theoretisches Problem. "Was wäre denn die Altenative?" ist die entscheidende Frage.


    Es gibt allerdings Leute, die sagen, dass in den Pulverlehrgängen ausdrücklich vor dem Delaborieren von Fabrikmuni gewarnt und mit Strafen von bis zu drei Jahren Haft gedroht wird. Begründung sei das nicht zulässige Gewinnen vor der Vernichtung.


    Ich halte das auch für Blödsinn. Ich könnte auch das Zusammenkehren zur Vernichtung als Gewinnung vor Vernichtung interpretieren. Dann muss jedes Korn an Ort und Stelle dort vernichtet werden, wo es hingefallen ist.


    Mich interessiert einfach, ob sich mit dem Thema schon einmal jemand befasst hat, wo ich das verbindlich (also nicht als Meinung, sondern offiziell als Urteil/Verordnung/Gesetz) nachlesen kann.

  • Da hier im Forum keine Rechtsberatung stattfindet, kann nur Glaskugel weiterhelfen.

    Da nicht alle Waffenbesitzer auch den Wiederladeschein haben, werden diese wohl die schadhafte Munition zur Entsogung dem Händler oder möglicherweise der Behörde übergeben müssen.

    Das sollte jeder für sich klären oder klären lassen.

    Gruß Hermann :)


    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • treppenfahrer

    Hat den Titel des Themas von „Deleborieren von Fabrikmunition“ zu „Diskussion zur Entsorgung defekter Fabrikmunition“ geändert.
  • Es kann hier gerne weiter diskutiert, und auch mit Quellen aus der Rechtsprechung belegt werden.

    Gruß Hermann :)


    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Danke. ;)

    Die beiden Posts können gerne unter Wiederladen - Rechtliches rund um §27 zusammengeführt werden.

  • Man wird fündig, wenn man sucht.

    Nur steht das dann nicht so da wie ggf. erwartet. Es wird bei der Tätigkeit nicht unterschieden ob die Muni selbst hergestellt oder gekaufte Muni wurde. Die Tätigkeit ist allgemein gehalten. Warum sollte man da was rein interpretieren das da nicht steht?

    Wäre an anderer Stelle eine Einschränkung, würde das ggf. anders ausschauen.


    Bezüglich der Frage was man unter dem begriff "Gewinnen" zu verstehen hat, findet man das bei der Erläuterung der Begriffe.


    Muss man halt lesen und daran denken, dass es außer dem Gesetz selbst noch mehr Regularien gibt.


    In meiner Pappe staht was darüber drin (sind 6 eingeklebte Seiten mit allen möglichen Bestimmungen...).


    Mal in deiner Pappe nachschauen. Womöglich steht da bei dir auch was darüber drinnen.


    Da das also alles kein Geheimnis ist und man, wenn man nen Fachkundelehrgang gemacht hat zumindest das Wissen hat wo man überall nachschauen kann,

    kannst auch du das finden.


    Also ich habs gefunden. :doppeld:

    Sämtliche Daten sind ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • In meinem Pulverschein und den Lehrgangsunterlagen habe ich zuallererst nachgesehen. Ich habe im Schein keine eingeklebten Seiten (siehe Fotos).

    Meine Lehrgangsunterlagen geben dazu auch nichts her, außer dem Satz "Delaboriertes Pulver darf nicht wiederverwendet werden".


    Und Google überflutet einen mit Treffern, die nichts mit der Sache zu tun haben.


    Mir geht's um das "Gewinnen". Was steht denn bei Dir dazu in den Erläuterungen der Begriffe?

  • Das steht bei mir im Schein


    VERNICHTEN


    Und wie schon gesagt wurde, ich finde nirgends :nw: eine Unterscheidung zu Fabrikmunition

    Bilder

    :la: :la: :wdl_blue: :granate:

    .38 Long Colt, .357 Magnum, .45 ACP, 9mm Luger, .45 Long Colt, .454 Casull, .223 Rem, .308 Win, 12/76, .44-40 Win

    Jeder Wiederlader handelt auf eigene Verantwortung. :ja:

    Einmal editiert, zuletzt von BlackHills ()

  • Dieses Thema enthält 22 weitere Beiträge, die nur für registrierte Benutzer sichtbar sind, bitte registrieren Sie sich oder melden Sie sich an um diese lesen zu können.