Aufbau einer zentralen Datenbank mit allen waffen- und sprengstoffrechtlichen Gerichtsurteilen

  • Hier mal ein Aufruf an euch, macht mit 20€ sind nicht die Welt und es dient uns allen.


    Gruß Corbon



    Hallo,


    wir wenden uns heute mit dem Hinweis auf ein sogenanntes Crowdfounding (übersetzt: Schwarmfinanzierung) an Dich. Ziel des Crowdfoundings ist der Aufbau einer zentralen Datenbank mit allen waffen- und sprengstoffrechtlichen Gerichtsurteilen. Da diese Urteile zwischen 7 und 15€ pro Stück kosten, es derzeit über 3.000 Urteile gibt, die in die Datenbank eingepflegt werden sollen, kommt eine stattliche Summe zusammen, die benötigt wird. Neben einigen Interessenvertretungen sind auch schon etliche Privatleute, vornehmlich legal Waffen besitzende Bürger, an der Aktion beteiligt. Erste Urteile wurden schon angekauft und in die Datenbank integriert. Mehr dazu unter folgendem Link: http://www.gunboard.de/threads/87943-Cro…echts-Datenbank


    Eine der schon unterstützenden Interessenvertretungen der legalen Waffenbesitzer ist prolegal. Ihr Vorstandsvorsitzender Dr. David Th. Schiller kommentiert dazu:


    „Das bundesdeutsche Waffenrecht stellt nicht gerade ein legislatives Glanzlicht in der langen Geschichte der deutschen Gesetzgebung dar. Obwohl gerade die letzte Waffenrechtsreform von 2002/2003 das Ergebnis von mehr als fünfzehn Jahren Vorarbeit repräsentierte, entsprach das Ergebnis weder den politischen Vorgaben und Absichten zu einer Neugestaltung des Waffengesetzes noch den sicherheitsstrategischen oder verwaltungsrechtlichen Erwartungen. Professor Dr. Michael Heghmanns von der Westfälischen Wilhelms-Universität kommentierte 2003 in der Neuen Juristischen Wochenschrift Nr. 47 dessen Gehalt mit treffenden Worten:


    "Leider ist nämlich das neue Waffenrecht ein Musterbeispiel für eine 'moderne' Gesetzgebung, die mit Gesetzgebungskunst nur noch wenig zu tun hat und vielmehr ihren gesamten Ehrgeiz daran zu setzen scheint, mittels eines Übermaßes an vermeintlicher Präzision das Verstehen und Anwenden des Gesetzes zu einer nur noch für erfahrene Puzzlespieler reizvollen Aufgabe zu machen."


    Auch die nachfolgenden Änderungen der Jahre 2005, 2007, 2008 und 2009 haben nichts Wesentliches an diesem Grundproblem der Waffenrechtsreform ändern können. Für die Anwender, egal ob Staatsanwälte, Richter, Polizei- oder Verwaltungsbeamte blieb der Gesetzestext ein äußerst sperriges, undurchsichtiges und mit vielen Widersprüchen und anderen Unzulänglichkeiten behaftetes Machwerk, das für den "Endverbraucher" - den Sportschützen, Jägern und anderen legalisierten Waffenbesitzern und -benutzern mit zahlreichen Fallstricken und Unverständlichkeiten aufwartete. Dass die für die untere Verwaltungsebene so notwendige "Gebrauchsanweisung" zum neuen Waffengesetz nahezu zehn Jahre auf sich warten ließ, verschlimmerte diesen Zustand noch zusätzlich.


    Erst am 22. März 2012 erschien im Bundesanzeiger die Allgemeine Verwaltungsvorschrift (WaffVwV). Und auch ihr Inhalt belegt eindrücklich, dass sich sowohl die ministeriellen Verfasser dieser Schrift als auch die hierfür verantwortlichen politischen Organe ganz offensichtlich in ihren redaktionellen Aufgaben grammatikalisch, stilistisch und systemisch überfordert sahen.


    Das Resultat dieser vielschichtigen Unzulänglichkeiten lässt sich tagein, tagaus in Amtsstuben und Gerichtssälen erkennen, wo mit Widersprüchen, Klagewegen und richterlichen Schiedssprüchen geregelt und bereinigt werden muss, was im legislativen Prozess versäumt wurde. Trotzdem und gerade deswegen unterstützt prolegal e.V. als Interessenvertretung der legalen Waffenbesitzer politisch wie finanziell das Vorhaben der Redakteure von lexdejur®, eine umfassende Datenbank zur Rechtsprechung im Waffenrecht anzulegen und so allen Betroffenen auf diesem schwierigen Terrain den Weg zur richtigen Lösung zu erleichtern. Man kann nur wünschen, dass auch die Mitarbeiter der für das Waffenrecht zuständigen Ämter und Dienststellen bei ihren Entscheidungsfindungen davon regen Gebrauch machen, um unnötige Konfliktsituationen zu vermeiden.


    Den Initiatoren und Redakteuren von lexdejur® gilt unser aufrichtiger Dank für ihre Mühewaltung und unsere besten Wünsche für den Erfolg Ihres Projekts.“


    Quelle: http://www.gunboard.de/threads/89831-Ger…enbank-entsteht


    Auch wir als Betreiber des Forums http://www.GunBoard.de möchten uns diesen Worten anschließen und für eine möglichst breite Unterstützung werben. Sie dient uns allen. Unschlüssigen sei erster Link empfohlen, dort wird in dem betreffenden Thema das Pro und Contra in der Diskussion abgewogen. Wir würden uns freuen, wenn sich noch einige User und Empfänger dieses Newsletters unterstützend beteiligen würden.



    Crowdfunding für eine Waffenrechts-Datenbank
    Unterstützt wird das Projekt von prolegal und FvLW.

    • Offizieller Beitrag

    Hier mal ein Aufruf an euch, macht mit 20? sind nicht die Welt und es dient uns allen.


    Ich hätte jetzt sicher kein Problem damit wenn Du in dem Beitrag die Bankverbindung mit angibst. :thumbup:

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • Ähm erklärst du mir mal kurz den vorteil davon?
    Nur weil der eine prozess so ausging entsteht daraus keine bindung für andere gerichte. Unterm strich also ziemlich unnütz zu wissen wie bei anderen entschieden wurde ausser um sich zu ärgern das die das bekahmen was man selber wollte
    Soweit meine bescheidene meinung ich lasse mich gerne eines besseren belehren aber ich seh den vorteil einer urteilssammlung nicht

    :la:
    Wer Rechtschreibfehler findet darf sie behalten

    • Offizieller Beitrag

    Nun - ich bin kein Anwalt und jeder Fall liegt wieder etwas anders. Von einem Fachanwalt sollte man erwarten dürfen, dass er die Fälle kennt.


    Ich bin auch in prolegal und meine Frau hab ich auch als Mitglied angemeldet ohne dass sie meinen Sport teilt. Damit bezahle ich bereits doppelt ;) und der Mitgliederstatistik tut es gleich doppelt gut. :winke:

  • Moin, es sollen alle Gerichtsurteile gesammelt werden. Da es wohl unterschiedliche Auslegungen gibt und im Fall des Falles kann man so auf entsprechende Urteile zurückgreifen


    Die Sache wird von prolegal und FvLW unterstützt.



    Hier kann man sich lizenzieren:


    https://www.lexdejur.de/intern…-lizenz-20?layout=default


    Ich finde die 20€ gut angelegt. Prolegal Mitglied bin ich auch. Leider sind es zu wenige die mitmachen, wie immer gibt es Bedenkenträger.


    Vielleicht einfach nur ein Zeichen setzen.

    • Offizieller Beitrag

    Nun – ich finde die Info ganz ok.


    Nur muss ich gestehen, könnte ich mit einer solchen Datenbank überhaupt nichts anfangen. Selbst ein Volljurist (ein Vereins Kamerad von mir ist einer) kann sich da stellenweise nur an der Stirn kratzen. Vor jedem Gericht wird einmal so oder so ausgelegt und gerichtet. Das ist allgemein inzwischen bekannt. Das ist nicht nur innerhalb der Länder unterschiedlich nein – auch innerhalb der Behörden, Landrats- und Ordnungsämter…


    Viele Beamte haben die Hosen gestrichen voll und sind selbst schwer verunsichert und haben teilweise wirklich Angst einen Fehler zu begehen… oder dass etwas passiert und sie mit „im Boot“ sind.
    Denke, das ist auch verständlich bei der medialen Hetze.


    Für wen die Datenbank sein soll erschließt sich mir allerdings nicht. So eine Datenbank wäre für Fachanwälten sicherlich hilfreicher – aber der kompetente Anwalt hat die wichtigen Urteile eh auf seinem Radar – sonst ist er kein Fachanwalt.


    Letztlich wird der Otto Normalverbraucher nicht verstehen wie und warum das eine Gericht so und ein anderes wiederum anders urteilt. Verbindlich sind nur die Urteile in letzter Instanz und somit richtungsweisend. Ein rechtskräftiges Urteil einer unteren Instanz bedeutet nur, dass eine Partei nicht weitergeklagt hat – warum auch immer.


    Aber egal was letztlich in der Datenbank steht. Auf hoher See und vor Gericht…


    Mein Motto in den letzten zwanzig Jahren war immer „ein vertrauensvolles Verhältnis zu den zuständigen Personen aufbauen“.
    Ich bin ja bereits mehrfach umgezogen was einen Wechsel der Zuständigkeiten mit sich brachte. Ein kurzer Antrittsbesuch und sich persönlich vorstellen hat mir bislang immer nur Vorteile gebracht.


    Und wenn alles nicht geholfen hat, hat es ein Anruf vom Landesverband gerichtet um den Verantwortlichen aufs Pferd zu helfen. Auch dort sind gute Kontakte hilfreich.


    Mein Ziel ist es, meine Rechtschutzversicherung erst gar nicht in Anspruch nehmen zu müssen.


    In diesem Sinne wünsche ich uns allen, dass uns diese Probleme erspart bleiben.

    • Offizieller Beitrag

    Ups – das war mein hundertster – und es war sogar noch Platz für mehr. :happ:


  • Meine volle Zustimmung!


    Gruß :winke:
    erndi

  • Zur Info


    Weiterer Mehrwert für Investoren : kostenlose Erstberatung im Wert von bis zu 190€ für Lifetime-Lizenzen


    21. September 2014, 17.00 Uhr
    PLK KielDuisburg (ldj). Die Kooperation zwischen der Rechtsanwaltskanzlei Pötzl, Langenberg & Kollegen (PLK Kiel) und lexdejur® kann voraussichtlich in der kommenden Woche geschlossen werden. Die Anwälte aus Kiel, die sich unter anderem im Bereich des Jagd- und Waffenrechts spezialisiert haben und über bundesweite Partnerkanzleien verfügen, hatten unlängst ihre Unterstützung für das Projekt zugesagt. Über die Wesensmerkmale der Vereinbarung besteht bereits Einigkeit.


    Kennern wird die Kanzlei bekannt sein durch zahlreiche Veröffentlichungen zum Jagdrecht, u.a. in der Zeitschrift "Unsere Jagd". Wir meinen daher, dass PLK Kiel gut zu uns passt und setzen auf eine längerfristige Kooperation.


    Für Sie als Investoren wird die Kooperation einen gehörigen Mehrwert bedeuten, soweit sie zum Abschluss kommt. PLK Kiel bietet sowohl unseren Bestandsinvestoren, als auch allen künftigen Investoren, die sich noch bis zum 01.11.2014 für eine Lifetime-Lizenz entscheiden, eine kostenlose Erstberatung im Wert von bis zu 190€ in waffenrechtlichen bzw. strafrechtlichen Angelegenheiten. Mehr können Sie für den einmaligen Betrag in Höhe von 20€ kaum rausholen.


    Wir werden Sie an dieser Stelle informieren, ob und wann es soweit ist!
    Aktuelle Kurznachrichten!
    lexdejur® - Waffenrecht für die Praxis
    lexdejur.de|Von Dirk Ostgathe