Hallo
eine Frage um mir der Gesetzes Lage sicher sein zu können.
Ich habe folgendes in einem Verordnungsmerkblatt gefunden:
"In der 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz sind für dieAufbewahrung im privaten Bereich folgende Netto Höchstmengenfestgelegt:"
Quelle: http://1-boellerverein-wettera…Bin/247774/Treiblader.pdf
Das bedeutet für mich wenn ich ein 2000 Gramm Behälter zur hälfte leer habe zählt dieses Behältnis nur zu 1000 Gramm? und ich kann mir wieder 1000 Gramm von einem anderen Pulver kaufen?
Viele Grüße
Hans