Du darfs die Mun nicht im selben Koffer haben.
Wer sagt das?? Wo steht das??
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Du darfs die Mun nicht im selben Koffer haben.
Wer sagt das?? Wo steht das??
servus zusammen,
ich denke wenn ihr
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
lesen tut sagt es alles vom Gesetz.
grüß fletschman
Hallo,
der §36 regelt die Aufbewahrung von Waffen und Munition. Der Koffer dient aber dem Transport.
Da der Transport keine Aufbewahrung im waffenrechtlichen Sinne ist, gilt dafür auch nicht die Vorgabe des
§ 36 Waffengesetz (WaffG),nach dem Schusswaffen und Munition getrennt voneinander aufbewahrt werden müssen.
Befindet sich die Waffe beim Transport „nicht zugriffsbereit“ und „nichtschussbereit“ in einem verschlossenen Behältnis, so könnte die Munition sogar im selben Behältnis, sprich im Waffenkoffer, transportiert werden.
Allerdings macht es Sinn, auch den Munitionsbehälter mit einem Schloß zu versehen. So wird es ja auch bei jeder Rangebag gehandhabt. Die Waffen im Mittelteil der Tasche, die Reißverschlüsse mit einem Schloß gesichert. Die Munition kommt in eine Vortasche und ebenfalls ein Schloß an die Reißverschlüsse.
Gruß
Tanto
Wer sagt das?? Wo steht das??
§ 36 Aufbewahrung
der §36 regelt
die Vorgabe des
§ 36
beim Transport „nicht zugriffsbereit“
Eeeeyyy, gaaaanz ruhig, Freunde...
Alles, was ich sagen wollte: Ich steh auf modulare Kisten, Taschen, Boxen... modulares Leben, Denken... na ja: Meine Frau liebe ich unmodular, also so in einem Stück.... Aber alles andere gerne in Modulen.
Und deswegen: Meine Tasche ist modular!
Lieber Gruß
Hrodgar
§ 36 Aufbewahrung von Waffen oder Munition
§ 36 hat 1 frühere Fassung und wird in 8 Vorschriften zitiert
(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt,
das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) 1)
oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Mitgliedstaat) entspricht.
Habs dann mal verschoben.
Hallo Erndi,
da hast du absolut recht, wenn es um die Aufbewahrung von Waffen geht. Aber in unserem Fall ging es ja um einen Transportkoffer. Und Aufbewahrung und Transport sind zwei verschiedene Dinge. Ich habe die mal einen Link rausgesucht, wo die Rechtslage zum Transport recht gut beschrieben wird. Link
Gruß
Tanto