Guten Morgen ihr Lieben.
Ich bin Besitzer des Wiederladescheins und bei mir sind sowohl SP als auch NC eingetragen. NC habe ich mir auf raten der Kollegen eintragen lassen, da mir gesagt wurde, dass ich das, falls ich in Zukunft eine WBK beantrage, sicher für GK gebrauchen würde.
Nun hier meine Fragen:
1. Muss ich im ersten Jahr sowohl SP als auch NC kaufen damit der Schein nicht widerrufen wird, oder reicht es einfach bloß SP zu kaufen?
2. In dem Fall, dass ich mir nur SP besorge (sei es im ersten Jahr oder, aus welchen Gründen auch immer, in den gesamten 5 Jahren), gilt der Wiederladeschein dann nurnoch für SP und müsste ich den Kurs dann wiederholen, damit ich wieder NC auf dem Schein bekomme?
Ich hoffe, diese Fragen wurden nicht schon gestellt und danke im Vorraus für die Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
BleiHai