Beförderungspapier oder nicht

  • Ein Händler hat behauptet, das bei dem Transport unter 1000 Punkten kein Beförderungspapier nötig ist.

    Das Merkblatt von LHS ist auf dem Stand März 2019, mittlerweile wurde die Verordnung über Ausnahmen von den Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter im März 2021 überarbeitet worden. Dort heißt es:


    Da ich kein Jurist bin, gilt:

    1) Nach Absatz 2.1 unter 20 kg (1000 Punkte) das kein Beförderungspapier benötigt wird?

    2) Oder Ist 3 ausschlaggebend und ein Beförderungspapier bei Treibladungspulver (Klasse 1) immer notwendig?


    Wenn 1) gilt, wird dann 1) ausgehebelt, wenn für jemand anderen nicht-gewerblich mittransportiert wird?


    Hat jemand dazu irgendwo etwas brauchbares gefunden bzw. hat genügend juristischen Hintergrund um das sauber zu verstehen?

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