Hallo zusammen,
heute kam meine §27 Erlaubnis an.
Als Einschränkung steht nur drinne: Nur zum Laden von Patronenhülsen...
Als Auflage: Aufbewahrung nur nach Sprengstofflagerrichtlinie 410 ...
Beim Antrag habe ich angegeben, dass es sich um ein unbewohntes Nebengebäude handelt, habe Bilder mit eingereicht, das telefonisch mit dem SB abgeklärt, alles i.O.
In der Erlaubnis steht aber nirgendwo, ob ich jetzt 3 oder tatsächlich 5 kg lagern darf. Gibt es eine Möglichkeit, wie ich die Info für meine Aufbewahrung rechtsverbindlich bekomme? Oder bin ich einfach zu blöd, die Erlaubnis zu lesen?
Erstmal ist das auch noch nicht dringend, da ich aktuell voraussichtlich nur 2 Pulver brauchen werde. Aber Vorsicht ist besser als nachsicht.
Lg
TheSavage
Beitrag
NC Pulver Aufbewahrung/Lagerung
Hallo Zusammen,
ich bin der Neue und schon meine Erste "saublöde" Frage.
(Vorgeschichte: ON)
Ich hab im Amt leider zwei komplett unterschiedliche Charaktere. Person A ist ein Traum. Kompetent, hilfsbereit, schnell, freundlich. Person B, ein Albtraum, inkompetent, faul und rotzig.
Zum Glück ist Person A mein Ansprechpartner (Segment im Alphabet) zum Thema WBK und Jagdschein. Im Normalfall ruf ich Person A an, bespreche im Vorfeld mein Anliegen und komm im Nachgang zur Durchführung vorbei.…
ich bin der Neue und schon meine Erste "saublöde" Frage.
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