Hallo !
Würde mich mal interessieren ob hier im Forum User sind die Hülsen umformen.
Falls ja , wie aufwendig ist das, und hat das Umformen Auswirkungen auf die Hülsenlebensdauer ?
Hülsen umformen
- Treffhaltnix
- Erledigt
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@Treffhaltnix
Aus 8x33 mache ich 357/45 GWM.
Dabei ist die Lebensdauer zweitrangig, weil es keine Fabrikmunition/Hülsen in diesem Kaliber gibt.
Aber selbst wenn ich die Hülse, wie ursprünglich vorgesehen, aus einer .308 Hülse herstellen würde, was würde es ändern? Dazu bräuchte ich einen Umformsatz für ca.300 EUR.
Viel interessanter ist der "Umgang" mit der fertigen Munition.
Weil vom "kundigen" Sachbearbeiter diese Munition weder erkannt, noch Deiner EWB zugeordnet werden kann. Siehe Bodenstempelung! Sofern in Deinem Punverschein vermerkt wurde, "..... nur für die in der WBK eingetragenen Waffen.....", ist Umformen schon :wacko: -
Also ich teste Grad an der .300 AAC Blackout rum dazu nutze ich momentan Hülsen der .222 Rem, der .223 Rem und der .221 Fireball.
ich mache das eigentlich ganz einfach in dem ich die hülsenhälser mit ne Brenner heiß mache dann in Gravitpulver tauche und langsam und mit Gefühl durch die Vollkalibriermatrize jage danach nur noch mit dem Schrauber auf Länge getrimmt und fertig.
Momentan bekommt man die .300 AAC 200Stück für rund 55€ also ist es nicht wirklich rentabel aber es macht umso mehr Spaß wenn man die Hülse quasi auch selber macht und dann damit gute resultate erzielen kann.
Über die Lebensdauer der Hülsen kann ich noch nichts sagen. -
Punverschein vermerkt wurde, "..... nur für die in der WBK eingetragenen Waffen.....", ist Umformen schon
Ja wer hat denn sowas im Pulverschein stehen ?
Ich liebäugel zur Zeit mit nem alten Kopratchek und da sieht es wohl lt. derzeitigem Besitzer mit Munition auch nicht so dolle aus.
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Ja wer hat denn sowas im Pulverschein stehen ?
Wollte mir das Amt auch andrehen und weitere Einschränkungen
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- Kaliberbeschränkung auf WBK eingetragene Waffen
- Schwarzpulver nur zum Laden von Vorderladerwaffen
- beantragte Schwarzpulverersatzstoffe war nicht eingetragen
Habe den Damen vom Amt dann mal nahegelegt das es so nicht rechtens sei. Waren einige nette Zeilen mit passenden § und
Gesetzestexten.
Bilde einer Erlaubnis wie die auszusehen hat usw.
Hat für einigen Wirbel gesorgt, seid dem ist unser Familienname bekannt.
Man berichtete mir dann, dass man sich in den anderen angrenzenden Kreisen schlau gemacht habe wie es dort gemacht würde.
Sowas hätte es noch nicht gegeben das sich jemand beschwert hätte.Fazit: Ich habe die Pappe zurück geschickt bekam eine neue wie gewünscht ausgestellt.
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Bei mir wollte die Behörde für SP-Ersatzstoffe im Schein einzutragen, von mir eine Waffe mit gültigem Beschuss für jeden beantragten Ersatzstoff haben.
Darauf fragte mich das Beschussamt ob ich was falsches geraucht hätte.
Warum es wohl Ersatzstoffe heißt!
Wieder zum Amt, haben sie was schriftliches? Dann bitte schön......
Hatte sich damit für mich erledigt.
Ich hatte auf die Nummer kenen Bock mehr.
Also damm bitte nur SP! -
Danke für die Infos.
Ich persönlich habe gottseidank so ein Hickhack nicht. Aber mich interessiert das für andere.Zu 1: Wie hast Du das vom Tisch argumentiert...? (mit welchen § usw..)...?
Oha das ist schon was her, ich hatte damals das Internet bemüht. Es gab mein ich WOanders einen Thread. Dort hatte jemand einen schönen Brief für sein Amt verfaßt, den habe ich dann noch ein wenig angepaßt und aufgepimpt bis es zu meinem Fall gepasst hatte.
Zu 2: Zu was noch...? Bspw. für Schwarzpulverpatronen...? Ja Argument war z.B. SP Patronen Sharps ( hab ich nicht brauch ich auch nicht ging mir nur um den sportlichen Ergeiz.
Zu 3: OK - wenn mans braucht, bzw. verwenden will, sollte man das haben. Als ich meine Ersterlaubnis beantragt hab gabs noch keine Ersatzstoffe - war mir und anderen zumindest nicht bekannt. Bei mir steht auch explizit "Treibladungspulver" - NICHT SCHWARZpulver oder NCpulver. Unter Treibladungspulver sollten eigentlich auch die Ersatzstoffe fallen...
Unser Kreis ist in allen waffenrechtlichen Belangen ein wenig sagen wir mal schwierig. Meinem Bruder haben sie die Eintragung eines .500SW verweigert.
Nach Anfrage auf rechtsmittelfähigem Besheid haben die genau die 6 Wochen abgewartet bis es zur Klage gekommen wäre.Dann kam der Anruf man können den Voreintrag jetzt abholen.
Ein anderes mal wurde das Schießbuch in Kopie verlangt, Bescheinigung vom BDS lag vor. Das gleiche Spiel von vorn. Mittlerweile klappt es ganz gut. -
Vielleicht kann das abgetrennt und verschoben werden...
Das würde den Beitrag aus dem zusammenhang reißen.
Dafür dann ein eigenes Thema. -
Ich habe mind. 50 Caliber umgeformt, wer bitteschön soll mir verbieten ein Stück Messing umzuformen, mit dem Kasper möchte ich mich mal unterhalten.
Wiederladen und dann verkaufen ist was Anderes. Für den Eigenbedarf kannste mache was Du wolle
Die Umgeformte Hülse verkaufen kannste auch.Warum gibt es eigentlich Hülsen zu kaufen die zum Umformen gedacht sind (Basishülsen)
Wenn man eine geladene Umgeformte in seine Knarre schiebt und es macht laut bumm, ist das nur das Problem von dem der sie reingeschoben hat und nicht von dem der sie gebastelt hat.
Geladene Hülsen kommen in ein Kistchen und dieses wird eschriftet, was man unbedingt machen sollte.
Zu den anderen Fragen bräuchte man genaue Details, Umformen ist nicht gleich Umformen und Hülsenmaterial ist nicht gleich Hülsenmaterial. Muß man den Hals räumen? oder calibrieren bis zum Rand oder Rillenanfang (Staucheffekt)
Ich habe bei Händlern Hülsen gesehen, da stand noch das alte Caliber auf dem Boden und ich habe für Händler Hülsen umgeformt.
Man muß sein Metier als Wiederlader beherrschen, ansonsten geht man besser Minigolf spielen. Zumindest sollte man die Dinge beherrschen die wichtig sind. -
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