Hallo zusammen,
wie verhält es sich denn, wenn ich zum Geltungszeitpunkt des aktuell noch gültigen WaffG meine güne WBK einreiche, mit der Bitte um Voreintrag für eine halbautomatische Langwaffe (Verein und Verband haben das Bedürfnis bestätigt). Nun braucht die Ordungsbehörde ewig für die Bearbeitung und es tritt zwischenzeitlich das neue, schärfere WaffG in Kraft, in welchem halbautomatische Langwaffen verboten sind (Altbestand darf bleiben). Bekomme ich noch einen Voreintrag "auf den letzten Drücker", weil nach alter, aber damals geltender Rechtslage der Antrag gestellt wurde, oder nicht ?
Hintergrund; Ich bin seit 01.10.22 im BDS und darf zum 01.02.23 dort ein Bedürfnis beantragen.
Mein OSM hat mir heute die unterschriebene Bedürfnisbestätigung übergeben, damit ich diese zum 01.02. an den Verband schicken kann. Ein AR-15 habe ich auch schon gekauft/bezahlt, welches der Händler für mich kostenlos aufhebt, bis ich den Voreintrag in meiner grünen WBK habe. Ich schätze, dass der Verband bis zu 4 Wochen für die Rücksendung braucht. Dann wäre es Anfang März, wenn ich mit dem bestätigten Bedürfnis bei der Ordnungsbehörde meine WBK zwecks Voreintrag abgebe. Meine Ordnungsbehörde hat es schon geschafft, für eine Bearbeitung bis zu 3 Monate zu brauchen. Ich habe etwas muffensausen, dass ich quasi zu spät drann sein könnte, weil bis dahin das neue, strengere WaffG in Kraft ist.
Was meint ihr ?
Grüße
Michael