Munitionserwerb 454 Casull 45 LC

  • Die kleineren/schwächeren Kal. sind vom Erwerb eingeschlossen - s. juristische Info der DSU. Also z.B. .357 Mag geht auch die 38er.


    https://www.d-s-u.de/fileadmin/Aktuelles/2022-11-10-KaliberidentischeMunition.pdf


    .454 Cist aber nicht kleiner als .460 S%W - umgekehrt wird ein Schuh draus

    Sämtliche Daten sind ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Aus einer .454 Casull Waffe kann gefahrlos eine .45 LC verschossen werden.

    Aus einer .460 S&W Waffe kann gefahrlos eine .454 Casull und eine .45 LC verschossen werden.


    Das heißt aber nicht, dass du mit einem Munitionserwerbsstempel ".454 Casull" auch .45 LC erwerben und - viel wichtiger- besitzen kannst.


    Rechtsverbindlich wird dir das nur deine Waffenbehörde mitteilen können.

    Eine passende Erlaubnisklausel ist mir nicht bekannt.

    Die Regelung bei .357 Mag/.38 Special bzw. .44 Mag /.44 Special scheint auch nur ein geduldeter Handelsbrauch zu sein - ebenso wie die Abgabe von .357 Magnum / .44 Magnum auf Jagdschein in z.B. Bayern.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Das heißt aber nicht, dass du mit einem Munitionserwerbsstempel ".454 Casull" auch .45 LC erwerben und - viel wichtiger- besitzen kannst.

    Nicht zynisch gemeint: aber was denkst du hat ein Wiederlader zu befürchten, wenn er sich für seine ganz legale .454 Casull aus Trainingsgründen .45 Long Colt Patronen baut? Von wegen legalem Besitz.


    Ich behaupte: genauso viel wie Einer der für seine .357er 38 special WC lädt. Garnichts.

  • aber was denkst du hat ein Wiederlader zu befürchten, wenn er sich für seine ganz legale .454 Casull aus Trainingsgründen .45 Long Colt Patronen baut? Von wegen legalem Besitz.

    Der Threadstarter redet von Munitionserwerb .. also im Laden.

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  • Bei mir wurden alle 3 Kaliber in die WBK eingetragen .460 S&W, .454 Casull und .45 LC für meinem BFR, somit kein Problem beim Munitionserwerb. :doppeld:

    .454 Cist aber nicht kleiner als .460 S%W - umgekehrt wird ein Schuh draus

    Haben beide den selben Geschossdurchmesser, .452 :sm03:


    Die .45LC wird aber auch teilweise mit .454er Geschossen geladen (Blei/beschichtet)

    Ich verwende die Ares CEPRX 250gr .454 dafür im BFR und Unterhebel :abschi:

    Gott sei Dank ich bin a Frank 8)

    Wer einen Franken Bayer nennt, der besser um sein Leben rennt!


    Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich :la:


    Servus :winke:

    Norbert

  • Danke für eure Antworten.

    Mir geht's hauptsächlich um das Wiederladen, mein damaliger SB hat die Klausel nur für KW Patronen die in der WBK stehen in die Pappe gedruckt.


    Mich Interessiert es aber ebenso wie es sich beim Kauf verhält.

    Vielleicht muss ich die SB einfach mal fragen ob sie beide Kaliber einträgt. :krat:


    Ich bin mir ziemlich sicher dass ich bei mir in der Behörde keine verbindliche Aussage mit Begründung dazu bekomme.

    Ich hab mich da schon nach Pulverlager erkundigt, da war damals die Antwort dass ich das wissen müsse und die Ausführung eben dem Gesetz entsprechen muss.....

  • Hab mich damals auch vor der Beantragung bei meinem SB deswegen erkundigt. :ja:


    Er meinte wenn die Munition dafür zugelassen ist und verschossen werden kann/darf aus dem Revolver dann trägt er mir den Munitionserwerb für die 3 Kaliber ein, genauso wie bei .357/.38 usw. :doppeld:

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    Norbert

  • Dann hätten die sehr viel einzutragen. Denke dass niemand in seiner WBK zu seiner 357er Mag oder 44er Mag noch zusätzliche Muni Erwerb Einträge hat.

    Man nehme die .460 S&W wo insgedamt 3 Kal. verschossen werden können.


    In der Gelben gibt es ja keinen extra Muni Erwerb. Die WBK gilt für die eingetragenen Waffen als Muni Erwerbserlaubnis. Und bei Flinten ist das auch schon immer so gewesen, dass man auch die kürzeren Patronen bekommen hat.


    Schlage vor: Rechtsgutachten ausdrucken und mitnehmen wenn's zum Amt geht...

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