Evaluierungsbericht zum 3. Waffenrechtsänderungsgesetz

  • Hat "schon " jemand den Evaluierungsbericht gelesen?


    https://www.dsb.de/aktuelles/a…gsbericht-zum-waffenrecht (... im Anhang)



    Wer knapp an Zeit ist, sollte sich nur mal das Gesamtergebnis (S. 28) anschauen.


    Da finden sich solche Schmankerl:


    ... Aus Sicht der Waffenbehörden besteht bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse bzw. Antragsteller Verbesserungsbedarf. Genannt wird hier z.B. die generelle Befugnis, das persönliche Erscheinen anzuordnen, oder auch die Vorlage psychologischer Gutachten. ...


    ... Die Regelung des § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG – Fortbesitz von Schusswaffen bei bloßer Vereinsmitgliedschaft – kritisieren die meisten Waffenbehörden als Aushöhlung des Bedürfnisses. ...

  • "Das persönliche Erscheinen anodnen"?


    Unsre Kreispolizeibehörde will gar keinen Publikumsverkehr mehr haben! Die möchten am liebsten das alles an Anträgen online abgerufen, ausgefüllt und mit der Briefpost verschickt wird.


    Deine zitierten Zeilen lesen sich alle nach verspätetem Sommertheater. Da hatte wohl Einer Langeweile und sich überlegt, warum nicht mal wieder die Pferde scheu machen - und 'ne neue Sau durch's Dorf treiben, wie man bei uns auf'm Land sagt.


    Ich glaube, die haben zur Zeit andere Sorgen um sich mit so einem Schwachsinn zu beschäftigen und rate deshalb zur Gelassenheit. :wa:

  • Mein zweiter Vorname ist Misstrauen: Ich glaube vor allem nicht, daß die Aussagen in beiden o.a. Zitaten von Waffenbehörden stammen.


    Honi soit qui mal y pense.

  • Ich glaube vor allem nicht, daß die Aussagen in beiden o.a. Zitaten von Waffenbehörden stammen.


    Da sind wir schon zu zweit.


    Und ständig grüßt der Murmelbär.

    Wenn einem im Dienst langweilig ist, man nicht weiss wie man den Tag rumkriegen soll, sonst nichts sinnvolles zu vollbringen hat ... dann macht wir eben mal wieder ein paar Vorschläge die Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren. Kommt immer gut.

  • Unser LRA hat es letztes Jahr geschafft von 4000 Legalwaffenbesitzern 15 zu kontrollieren.......

    Die Verbesserung in unsere Arme legen unterstützt deren Faulheit noch mehr.

    So long.....

  • ... "Das persönliche Erscheinen anodnen"? ...

    Wenn sich die Gelegenheit ergibt, gebe ich meinen Antrag gerne persönlich ab. Dann kennt man sich, die Leute haben einen Eindruck von mir und ich bin sicher, daß der Antrag angekommen ist und nicht mit der Schubkarre im Amt herumgefahren wird.


    Aber Du hast Recht, oft ist das nicht mehr gewünscht. Den letzten Antrag durfte ich nur am Empfang abgeben.


    Was mich mehr erbost, ist die mögliche Anordnung eines psychologischen Gutachtens. Wir sind also von vornherein "bekloppt", bis wir (auf unsere Kosten natürlich) das Gegenteil bewiesen haben?


    Weiterhin der Fortbesitz von Schusswaffen bei bloßer Vereinsmitgliedschaft. Noch schieße ich jede Woche, aber vielleicht bin ich eines Tages nicht mehr dazu in der Lage. Und dann alles abgeben?

  • Unser LRA hat es letztes Jahr geschafft von 4000 Legalwaffenbesitzern 15 zu kontrollieren.......

    Die Verbesserung in unsere Arme legen unterstützt deren Faulheit noch mehr.

    So long.....

    In dubio pro reo.


    Las uns das Beste annehmen. Ich vermute auch dort herrscht Personalmangel.

  • Im Gesamtergebnis, also der Zusammenfassung steht:

    Die Regelung des § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG – Fortbesitz von Schusswaffen bei bloßer Vereinsmitglied-

    schaft – kritisieren die meisten Waffenbehörden als Aushöhlung des Bedürfnisses.


    In der ausführlichen Erklärung im Text wird aufgeführt, dass den Waffenbehörden kein Fall des Missbrauchs gegenübersteht.

    Also ein schönes Beispiel, wie ein Sachverhalt verzerrt dargelegt werden kann!

    Ausserdem erschliesst sich mir nicht, wie eine subjektive Meinung einer Waffenbehörde einen Gesetzesentwurf beeinflussen kann und darf.