Hat "schon " jemand den Evaluierungsbericht gelesen?
https://www.dsb.de/aktuelles/a…gsbericht-zum-waffenrecht (... im Anhang)
Wer knapp an Zeit ist, sollte sich nur mal das Gesamtergebnis (S. 28) anschauen.
Da finden sich solche Schmankerl:
... Aus Sicht der Waffenbehörden besteht bei der Prüfung der Zuverlässigkeit und Eignung der Inhaber waffenrechtlicher Erlaubnisse bzw. Antragsteller Verbesserungsbedarf. Genannt wird hier z.B. die generelle Befugnis, das persönliche Erscheinen anzuordnen, oder auch die Vorlage psychologischer Gutachten. ...
... Die Regelung des § 14 Abs. 4 S. 3 WaffG – Fortbesitz von Schusswaffen bei bloßer Vereinsmitgliedschaft – kritisieren die meisten Waffenbehörden als Aushöhlung des Bedürfnisses. ...