Einzelteile Schalldämpfer und Waffenrecht

  • Moin,


    Mal ne Frage an die Waffenrechtsexperten:

    Bei modularen Schalldämpfern besteht ja die Möglichkeit, einzelne Module hinzuzufügen oder wegzulassen. Für meinen A-tec H2 hätte ich gerne ein extra-Modul für meine .450 Marlin. Allerdings sagen mir alle Händler, dass das auf waffenrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

    Firma A-tec verweist auf die lokalen Händler.


    Ich verstehe das nicht so ganz. Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um mein „wesentliches Teil“ im Sinne des Waffenrechts. Einzig die Aufnahme mit dem Gewinde, auf welchem ja auch die Nummer steht, ist in einen Augen relevant. Eine Alternative Endkappe in Form einer Mündungsbremse gibt es ja auch für den Dämpfer. Andere Händler, andere Schalldämpfer (Sonic, WHMG) verkaufen die einzelnen Module ohne Probleme.

    Wären alle Teile eines zerlegbaren Schalldämpfers waffenrechtlich relevant würde das im Umkehrschluss ja auch bedeuten, dass einzelne Module, dennoch welche ausbaue, auch im Safe gelagert werden müssten. Aber da ein einzelnes Modul eben keine Identifikation besitzt und für die grundsätzliche Funktion des Dämpfers keine Rolle spielt, ist es doch nach Waffenrecht einfach nur ein Stück Metall- oder seherisch das falsch? :krat:


    LG Jakob

    Alle angaben ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!



    Ich halte nichts vom Glauben, ich mag Wissen.


    .450 Marlin, alles andere macht ja keinen Sinn.

  • Jakilus

    Das ist eine der Fragen, die Dir wahrscheinlich niemand rechtssicher beantworten kann.

    Im Gesetz sind Schalldämpfer den Waffen gleichgestellt, für die sie bestimmt sind.

    Ob nun Teile davon oder nur als Ganzes das steht nicht da.

    Dein Argument ist erstmal für sich genommen schlüssig. Aber wenn man versucht es zu generalisieren, dann scheitert man schnell, weil die Bauweisen doch sehr unterschiedlich sind.

    Auf meinem Hausken steht die SN nur auf der "Hülse". Ist dann das Innenleben mit Gewinde und Kammertrennungen freiverkäuflich?

    Ich kann die Händler daher verstehen. Deine Behörde wird hier auch nicht handlungssicher und im Zweifel restriktiv sein....

    Um das Anfragen und schriftliche Entscheidung wirst Du wohl nicht herum kommen. Was Du damit machst, wenn nicht zu deinen gunsten, bleibt Dir überlassen. Kannst du dann anfechten oder dir das extra Modul eintragen lassen oder einen zweiten SD kaufen...


    Horrido

    nightrain

  • Genau dieses Frage hatte ich ebenfalls, es ging damals auch um den Atech H2.

    Damals hab ich in der Weltgeschichte rumtelefoniert und kam zu dem Ergebnis dass sich viele Händler

    1. nicht auskennen

    2. den Aufwand scheuen ein einzelnes Modul zu verkaufen

    3. sie es (damals) direkt beim Hersteller hätten bestellen müssen da es bei Hoffmann (das war meiner Erinnerung nach der Importeur) ein einzelnes Modul nicht im Katalog war.


    Bei der Jagdmesse auf Schloss Grünau bin ich dann über die Firma EP Arms gestolpert (die bauen Dämpfer und noch paar andere Sachen...) und da wurde mir gesagt dass es an sich kein Problem ist solange es nicht das Stück vom Dämper ist wo das Gewinde drin ist!

    EP Arms verkaufen z.B. auch einzelne Module für ihre Dämpfer und werben sogar damit dass sie das Innenleben austauschen falls es verschlissen ist... man muss den Dämpfer halt hinschicken sodass du das alte nicht behältst

  • Guck mal bei Arms24 die verkaufen zumindest mal die Vorderteile für H2.


    Ja und nein die einzelnen Module sind nicht relevant lediglich das mit der Gewindeausnahme fürn Lauf!


    Ich nutze Aimsportdämpfer da bekommt man alle Kaliberspezifischen Vorderteile für um die 150€ nachzukaufen (ab 18!)


    Hab drei Dämpfer von denen und ich meine 5 oder 6 Vorderteile dazu :doppeld:


    Da guck


    A-TEC H2 Schalldämpfer Modul Mündungsfeuerbremse
    Erweiterungs-Modul für A-Tec H2 Schalldämpfer ... Der neue A-Tec H2 - vielseitig und in neuem Design - Die neue Schalldämpfer -Serie H2 von A-Tec ist das…
    www.arms24.com

    Einmal editiert, zuletzt von 270WSM () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von 270WSM mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Wenn ein SD Modular ist, dann ist nur das Teil relevant was die Seriennummer hat.

    Die Module sind frei Käuflich.


    Hatte mir auch für mein Nielsen Sonic Fritz direkt vom Hersteller aus Finnland Module zu kommen lassen (eig fast kompletter SD aber halt ohne das Gewindestück) war kein Problem.

  • Kein Händler wird gezwungen mit dir ein Geschäft zu machen.

    Moin,

    Allerdings sagen mir alle Händler, dass das auf waffenrechtlichen Gründen nicht möglich ist.

    Kein Händler wird gezwungen mit dir ein Geschäft zu machen.´ Wünsche ihm einen schönen Tag und geh zur Konkurrenz :winke:


    Im Grunde ist es wie bei den Schusswaffen auch. Die relevanten Teile haben eine Seriennummer. Früher war das bei Langwaffen eben Lauf und Verschluss. Beim Dämpfer ist das wesentliche Teil auch der Teil mit dem Gewinde für den Lauf. An dem Teil ist auch die Seriennummer dran.


    Darum gibt's ja auch Dekodämpfer bei denen eben das Gewinde fehlt.

  • Gutes Argument - wusste nicht, dass das bei anderen Dämpfern anders ist - aber: nur mit dem Innenleben wirds es noch kein funktionstüchtiger Schalldämpfer, deswwegen behaupte ich (in meiner logischen Welt), dass das Innenleben dann auch frei verkäuflich sein müsste und eben die Hülse das wesentliche Teil ist.


    Andersherum könnte man argumentieren: eine Waffe ohne Verschluss ist auch nicht funktionstüchtig, und trotzdem rechtlich als Waffe zu sehen genau wie der Verschluss alleine. Dazu das Gegenargument: alle wesentlichen Teile haben eine Nummer...

    Bezüglich einer Anfrage: ich werde keine schlafenden Pferde wecken oder die Hunde scheu machen - erstmal müsste ich ja jemanden finden, der mir die Module einzeln verkauft. und dann brauche ich keine Anfrage beim Amt, da nirgendwo steht wieviele Module der Schalldämpfer hat. Ich sehe hier kein rechtliches Problem, sondern ein Willensproblem... Oder auf einen anderen Dämpfer wechseln, wo sich die Händler nicht so anstellen - aber da ist es halt dünn.

    Damals hab ich in der Weltgeschichte rumtelefoniert und kam zu dem Ergebnis dass sich viele Händler

    1. nicht auskennen

    2. den Aufwand scheuen ein einzelnes Modul zu verkaufen

    3. sie es (damals) direkt beim Hersteller hätten bestellen müssen da es bei Hoffmann (das war meiner Erinnerung nach der Importeur) ein einzelnes Modul nicht im Katalog war.

    Stimmt, die Erfahrungen durfte ich auch schon sammeln. Für meinen WHMG-Schalldämfer bekomme ich auch ohne Probleme einzelne Module, aber da brauche ich sie gar nicht. Und wenn man .458er-Kaliber schießt ist die Schalldämpferauswahl doch sehr übersichtlich, den WHMG gibt es leider nicht in dem Kaliber. Finde den Dämpfer nämlich sehr gut - leicht, modular, haltbar, und dass noch günstig - einzig die Schnellmontage (so wie A-Lock) fehlt, aber das geht schon auch. Die EP Arms gibt es leider auch nicht in .458...

    Guck mal bei Arms24 die verkaufen zumindest mal die Vorderteile für H2.

    Ja weiß ich, die Module leider nicht:(

    Das Problem: ich finde keine Konkurenz, welche mir ein Modul verkauft - wenn jemand jemanden weiß, ich bin dankbar für Kontaktdaten. nightrain hat ja erwähnt, dass es bei anderen Dämpfern anders sein kann und dass eben nicht unbedingt das Teil mit dem Gewinde die Nummer hat. Aber trotzdem sollte es so sein, dass nur das Wesentliche teil mit der Nummer waffenrechtliche Relevanz hat - ob das nun das Gewinde, das Gehäuse oder sonst irgendwas ist.


    LG

    Alle angaben ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!



    Ich halte nichts vom Glauben, ich mag Wissen.


    .450 Marlin, alles andere macht ja keinen Sinn.

  • Schreib A-Tec oder Helmut Hofmann an. Die sollen in ihrer schicken Datenbank schauen welcher Händler in D schon mal einzelne Module erworben hat. An den wendest du dich dann.

    Des Stimmt mit A-Tec hab ich auch schon Mails getauscht und ja genau wegen nem Dämpfer in .45 :doppeld:

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