Moin,
Mal ne Frage an die Waffenrechtsexperten:
Bei modularen Schalldämpfern besteht ja die Möglichkeit, einzelne Module hinzuzufügen oder wegzulassen. Für meinen A-tec H2 hätte ich gerne ein extra-Modul für meine .450 Marlin. Allerdings sagen mir alle Händler, dass das auf waffenrechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Firma A-tec verweist auf die lokalen Händler.
Ich verstehe das nicht so ganz. Meiner Ansicht nach handelt es sich nicht um mein „wesentliches Teil“ im Sinne des Waffenrechts. Einzig die Aufnahme mit dem Gewinde, auf welchem ja auch die Nummer steht, ist in einen Augen relevant. Eine Alternative Endkappe in Form einer Mündungsbremse gibt es ja auch für den Dämpfer. Andere Händler, andere Schalldämpfer (Sonic, WHMG) verkaufen die einzelnen Module ohne Probleme.
Wären alle Teile eines zerlegbaren Schalldämpfers waffenrechtlich relevant würde das im Umkehrschluss ja auch bedeuten, dass einzelne Module, dennoch welche ausbaue, auch im Safe gelagert werden müssten. Aber da ein einzelnes Modul eben keine Identifikation besitzt und für die grundsätzliche Funktion des Dämpfers keine Rolle spielt, ist es doch nach Waffenrecht einfach nur ein Stück Metall- oder seherisch das falsch?
LG Jakob