..als gegen Leute zu ermitteln, die sich erfolgreich gegen Räuber wehren?
Hat unsere Kriminalpolizei nichts besseres zu tun...
- Marlinman
- Erledigt
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Bei sowas muss die Polizei ermitteln, auch dann, wenn nichts rauskommt, bzw. der Verteidigende evtl sogar noch schmerzensgeld bekommt.
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Meine Lebenserfahrung sagt mir, daß der Verteidigende wahrscheinlich dem Angreifer Schmerzensgeld zahlen wird, wenn dieser dem Richter klarmacht, daß er aus einer zerütteten Familie kommt/als Kind ständig gemobbt wurde/aus Afrika stammt und somit von Vornherein Opfer und niemals Täter ist...such dir was aus
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Meine Lebenserfahrung sagt mir, daß der Verteidigende wahrscheinlich dem Angreifer Schmerzensgeld zahlen wird, wenn dieser dem Richter klarmacht, daß er aus einer zerütteten Familie kommt/als Kind ständig gemobbt wurde/aus Afrika stammt und somit von Vornherein Opfer und niemals Täter ist...such dir was aus
Wenn so, dann traurig, aber wahr...
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zum Kotzen das Verbrecher vom Staat ggfs noch geschützt werden
Das erinnert mich an folgende Situation..
Uns wurde im Autohaus 2 höherwertige Autos geklaut.. beide hatten Telematiksysteme drin die man Orten könnte.. durften aber weder wir, noch der Hersteller noch die Polizei.. o.Ton Polizei "Dürfen wir nicht wegen Datenschutz"
Das is kein Witz, man darf die Onboard Systeme die für Notrufe konzipiert sind nich anpeilen.. NUR wenn die Dinger ein "normales" GPS Tracking gegen Diebstahl haben.. und mal ehrlich.. wer rüstet sowas nach ? das Zeugs kost ja auch Monatlich geld.
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Naja, hier kommen mehrere Punkte in Frage..
Notstand.. Angst um sein hab und gut welches verteidigt wurde..
Notwehr .. Angst um sein Leben und seine gesundheit, welche er verteidigt hat..und Verhältnissmäßigkeit.. hätte er nach dem ersten Schlag flüchten können und hat zu oft zugeschlagen oder war es so die einzige möglichkeit zu entkommen.
Mit nem guten Anwalt kommt er da problemlos raus. Hätte er sich untersuchen lassen und die verlertzungen wären niedergeschrieben, wäre schmerzensgeld denkbar!!
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Notwehr .. Angst um sein Leben und seine Gesundheit, welche er verteidigt hat..
Hoffen wir mal , das das der Richter auch so sieht .
Ich finde gut so das sich mal jemand gewehrt hat .Erwin
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Hallo, sicher!!!
bei uns wollte ein Einbrecher über einen Balkon in ein Haus einbrechen, aber das Geländer des Balkons gab nach und brach zusammen mit dem Typ aus dem ersten Stock in die Tiefe.
Fazit: der Einbrecher erstattete Anzeige wegen Körperverletzung und es ging auf einen Vergleich aus. -
... und es ging auf einen Vergleich aus.
Nicht Dein Ernst???
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Doch, ist kein Witz
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