Ich hoffe meine Frage passt in dieses Unterforum, falls nicht bitte ich um Entschuldigung und passende Verschiebung.
Ich bin Sportschütze im BDS (hauptsächlich KW-Disziplinen) und überlege zur Zeit zusätzlich bei einem BDMP Verein in meiner Nähe einzutreten. Neben meinem Interesse an den KW-Disziplinen im BDMP und dem allgemeinen Wunsch mehr zu schießen/trainieren als das in meinem BDS-Verein möglich ist, ist ein Grund hierfür das ich hoffe über das Sporthandbuch des BDMP das Bedürfnis für eine 1911er im Kaliber .45 ACP argumentieren zu können. Da ich bereits eine KW im Kaliber 10mm Auto habe (bzw das Bedürfnis, Voreintrag und Waffe sind im Zulauf) sind fast alle BDS-Disziplinen die für eine .45er in frage kämen abgedeckt, außer vielleicht Dienstpistole, wo ich dann einen unmodifizierten Colt 1911-A1 erwerben müsste. Ich besitze außerdem eine Pistole in 9mm und einen Revolver in .357 Magnum.
Hier jetzt meine Frage zum Bedürfnißantrag: Ich habe im Sporthandbuch Kurzwaffe des BDMP die Disziplin Sportpistole 2 (C.13A) gefunden, in der es die Kaliberklassen .45, 9mm und .357 Magnum gibt. Kann ich hier, obwohl ich zwei "legale" Waffen für die Kaliberklassen 9mm und .357 Magnum besitze ein Bedürfnis über die Disziplin C.13A für eine Waffe in der Kaliberklasse .45 beantragen, oder würde das mit dem Argument das ich bereits für die Grunddiziplin verwendbare Waffen habe abgelehnt?
PS: In meinem Fall wäre der LV NRW zuständig, obwohl ich in Niedersachsen wohne, da der Vereinssitz in NRW ist.