Tach zusammen.
Letzte Woche Kontrolle gehabt im Rems-Murr-Kreis.
Meine SA, bei der ich Tage später wg einem Voreintrag im Amt war, meinte, dass ich ihre Aussage gerne öffentlich machen darf.
Sie sagte, dass die Verstöße gerade extrem zunehmen, was die Aufbewahrungspflicht betrifft.
Beispiel: Alter Jäger, bewahrt 2 Waffen geladen im Kleiderschrank auf.
Ein anderer übergibt der Kontrolle einen geladenen Revolver, ohne sich vorher vom Ladezustand zu vergewissern und mit der Mündung in Richtung des Beamten.
2 Beispiele unter vielen.
Die gute Frau ist sehr enttäuscht und privat macht ihr das auch zu schaffen, ist sie doch verpflichtet, Verstöße anzuzeigen.
Sie meint, dass solche Verstöße gerade zunehmen (10% der Kontrollen müssen zur Anzeige gebracht werden), gerade bei älteren Jägern.
Sportschützen seien da viel penibler, wohl, weil sie Waffenhandhabung viel öfter üben. So ihre Meinung.
Ich dürfe das gerne publik machen, um die Leute zu sensibilisieren!
Was noch zur Sprache kam: Schaftkappen mit Munitionsschlaufen. Bei uns darf ich im 1er Schrank gerne die Schaftkappe mit Murmeln füllen und die Waffe auch so transportieren! Die Waffe sei ja nicht geladen, oder unterladen.
Vielleicht interessiert das ja jemanden...