Behördliche Warnung zu Patronen des Kalibers .223 Rem

  • Evtl. nutzt die ja jemand zum Schiessen oder zu Hülsengewinnung.


    Grüßen

    Sondernewsletter der Waffenbehörde des LK Bautzen

    Sehr geehrte Waffenbesitzerin,

    sehr geehrter Waffenbesitzer,


    die Waffenbehörde des Landkreises Bautzen möchte mit diesem Sondernewsletter seine Waffenbesitzer über Munition mit Qualitätsmängeln informieren. Die Qualitätsmängel treten im Kaliber .223Rem des Munitionsherstellers Metallwerk Elisenhütte GmbH („MEN“) auf. MEN produzierte das Produkt 5,56mm x 45 DM41 Weichkern (Losnummer MEN13G6649). Im Rahmen der produktionsbegleitenden Qualitätsüberprüfung wurde festgestellt, dass die verwendeten Patronenhülsen Risse aufzeigten. Damit einhergehend besteht die Gefahr, dass der Gasdruck in Richtung des Schützen entweichen und dies tödlich enden oder jedenfalls erhebliche Verletzungen hervorrufen kann. Die Waffenbehörde hat Kenntnis von 133.980 Patronen, die von diesem Qualitätsmangel betroffen sind.


    Außerdem sind weitere 5.820 Patronen des Produktes 5,56mm x 45 SS109 (Losnummer MEN19H0141MM) vom Hersteller MEN von den Qualitätsmängeln betroffen.


    Wir bitten Sie hiermit um Überprüfung Ihres Munitionsbestandes. Sollten Sie Patronen der oben genannten Produkte besitzen, können Sie diese kostenfrei nach vorheriger Terminvereinbarung beim Landratsamt Bautzen, Ordnungsamt abgeben.


    Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern per E-Mail (waffen@lra-bautzen.de) zur Verfügung.



    und hier die Stellungnahme der MEN:

    Stellungnahme 21.06.2023 – MEN Defencetec




    Ihre Waffenbehörde des Landkreises Bautzenü

    Einmal editiert, zuletzt von Kropatschek () aus folgendem Grund: Stellungnahme der MEN eingefügt.

  • also wer von der Munition hat hat sie wohl illegal erworben (auch wenn man das nicht wissen kann) besteht da wohl absolut keine Gewährleistung.

    Kann froh sein wenn man da nicht noch mit reingezogen wird als Käufer von illegaler Ware... und dann noch Munition....

  • Wollt grad fragen: Wo kann man die den kaufen?

    Disclaimer:

    Jeder Wiederlader handelt für sich selbst verantwortlich. Alle Angaben ohne Gewähr.

    Keine Gewährleistung, Garantien oder Rechtsansprüche.

  • spannnend dass die eigentlich der Vernichtung zugeführt wurden. Da wird wohl jemand schlecht schlafen...

    ......glaub ich nicht,

    außer man würde es mit dem/den Verantwortlichen so halten, wie bei den mittelalterlichen Geschützgießermeistern.

    Die ersten 3 Schuß (der neuen Kanone) zünde(n)t diese(r). :granate:



    Daß die Munition entsorgt wird ist in Ordnung, aber bedeutet das, dass ich mir neue Munition kaufen muss oder wie wird die Gewähleistung gehandhabt ???

    ....die Herstellerfirma wird wahrscheinlich keine Gewährleistung übernehmen , es gibt eine Vernichtungserklärung.

    Der Erste den Du ansprechen solltest, ist der, der Dir die Munition verkauft hat...als in Verkehrbringer.. am besten mit der Rechnung.....

    gutes Gelingen

    P&B

  • Seit wann kann die Sachmängelhaftung umgangen werden?


    Edit: ich frage für nen Freund, der Gebrauchtwagen handelt...

    Hört nicht auf das, was ich sage, sondern auf das, was ich meine! Ich hab eh keine Ahnung!