Ein Kollege hier im Forum hat nach Abgabe seiner defekten Waffe sofort einen Voreintrag für eine neue bekommen.
Beitrag
RE: Waffensprengung einer SIG 1911 Target .45 ACP - Wer löst das Rätsel?
[…]
Nicht ganz Habe die Waffe total "entkernt" und einfach das Griffstück, Verschluss und Lauf über den Tresen gereicht. Kurz aufs Formular gewartet, unterschrieben und fertig. Gründe warum oder wieso eine fast neue Waffe entsorgt werden soll haben niemanden wirklich interessiert. Ging echt schnell und vor allem kostenlos. Neuen Voreintrag außerhalb des Erwerbsstreckengebots war nach 14 Tagen auch da. Note für die Behörde, bzw. Sachbearbeiter: 1+
Nicht ganz Habe die Waffe total "entkernt" und einfach das Griffstück, Verschluss und Lauf über den Tresen gereicht. Kurz aufs Formular gewartet, unterschrieben und fertig. Gründe warum oder wieso eine fast neue Waffe entsorgt werden soll haben niemanden wirklich interessiert. Ging echt schnell und vor allem kostenlos. Neuen Voreintrag außerhalb des Erwerbsstreckengebots war nach 14 Tagen auch da. Note für die Behörde, bzw. Sachbearbeiter: 1+
Ich wollte dessen Thread nicht zumüllen, daher ein neues Thema mit der Frage:
Ist das die Gnade des SB oder ist das so geregelt?
Nein, ich habe keine defekte Waffe, ich möchte es einfach wissen.
Besten Dank vorab