Waffenbehörden warnen vor Betrugsmasche

  • Der VdRBw würde von einer Waffenbehörde aus SH über eine Anhäufung von Betrug / Diebstahl von Waffen informiert mit der Bitte um Verbreitung...



    Grüße

    JumboHH

    Hört nicht auf das, was ich sage, sondern auf das, was ich meine! Ich hab eh keine Ahnung!

  • Rückruf beim SA, ob eine Kontrolle gemeldet wurde! Und wenn der SA schon Feierabend hat, Rückruf bei der Polizei!

  • Bei uns betragen die "Sprechzeiten" (auch telefonisch) ca. 12 Stunden pro Woche.

    Und auch während dieser Zeiten gibt es keine Garantie, jemanden zu erreichen.

    Also - zumindest bei uns - alles graue Theorie.

  • Kontrollen sind nach Aussage eines Anwalts (Artikel DJZ) zwischen 6 und 21 Uhr statthaft.

    Unser Dorf-Sheriff "schafft" maximal 8 Stunden, also u.U. auch Essig.

    Und die freuen sich bestimmt, wenn ich außerhalb dessen Arbeitszeit die 110 wähle.

  • Muss man bei der Waffenkontrolle ohne Ankündigung überhaupt jemanden einlassen?


    Korrigiert mich, aber ich dachte hinsichtlich Waffengesetz (Waffenkontrolle) nur mit Anmeldung, jedoch hinsichtlich SprengG (Pulverlager) jederzeit auch ohne?


    Da war doch was dass die Unverletzlichkeit der Wohnung i.R. d. SprengG außer Kraft gesetzt ist?


    Halbwissen von vor 9 Jahren........und lt. unseren Sachbearbeitern haben die auch keinerlei Kapazitäten frei für sowas....

  • Man muss gar nix , außer mit den Konsequenzen seiner Entscheidungen leben. Das ist die Kausalität der Ereignisse. Keine Wirkung ohne Ursache.


    z.B. kein Einlass, keine Mithilfe bei der Kontrolle, keine Zuverlässigkeit, keine Waffe...


    Die machen doch auch nur ihren Job. Bis jetzt hatte ich nie negative Erfahrungen...

    Hört nicht auf das, was ich sage, sondern auf das, was ich meine! Ich hab eh keine Ahnung!

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