Nitro laden ja, Schwarzpulver nein???

  • Mich ärgert gerade die Frage in meinem Kopf ob das so richtig ist/war.


    Letztes Jahr habe ich meinen §27 Schein gemacht.

    Vorderlader & Wiederladen von Munition.

    Soweit so gut.


    Der Herr vom Amt, der die Prüfung abgenommen hat, war schlussendlich auch derselbe, der die Bearbeitung der Genehmigungen bearbeitet und ausstellte.

    Ich habe beides auch beantragt aber nur ein Bedürfnis für Nitro bekommen, da ich keine Vorderladerwaffe auf der WBK habe. Und auch keine besessen habe bzw. besitze.


    Mein Wissensstand ist, dass Einzellader ja nicht erlaubnispflichtig sind und daher ein Eintrag nicht erfolgt.

    War/ist das Verwehren des Erwerbs von Schwarzpulver rechtens?


    By the way, zur Jagd sind Vorderladerwaffen generell nicht zulässig.


    Müsste ich jetzt erst einem Verein zugehörig sein, dort Vorderlader schießen um dann von denen ein Bedürfnis ausgestellt zu bekommen?


    Fragende Grüße aus Gütersloh

  • Im Zweifelsfall legst Du dem Kasper eine Rechnung über einen einschüssigen Vorderlader vor.


    Ist der Stand, den Du als Jäger nutzt für Schwarzpulver zugelassen?

    Oder ein anderer öffentlich zugänglicher Stand?

    Gastschütze bei einem Verein in der Nähe?

  • Japp... bei uns im Lahn-Dill-Kreis ist es so :


    Man muss beim Antrag schon einen Vorderlader (Bilder reichen, aber mit Nummer auf der Waffe) vorweisen, weil es ja "freie Waffen" sind.

    Und dann bei der Verlängerung muss man halt nachweisen dass man damit geschossen hat... aber auf einem Stand der für SP zugelassen ist. Ansonsten wenn man das nicht mehr nachweisen kann, dann bekommt man kein Bedürfnis mehr dafür.


    Und beim Böller ist es ähnlich dass man beim Antrag auch einen beschossenen Böller vorweisen muss, wo Bilder mit dem Beschusszeichen und Papiere zwingend sind.

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:


    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

    Einmal editiert, zuletzt von Little Joe ()

  • Kumpel (Jäger) hat sein SP-Bedürfnis auch nur mit Vereinsbefürwortung bekommen.

    Und unsere SB ist ansonsten sehr aufgeschlossen.

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.

  • Hans im Glück

    Du solltest zügig, zeitnah ein Foto mit einer gebraucht geschenkten oder gekauften, "freien" Perkussionswaffe vorlegen und SP beantragen. Sonnst musst Du alles nochmal neu machen.

    Gruß Hermann :)


    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Also bei uns bestätigt der Verein, dass SP geschossen werden kann. Fertig!


    Nachweis von erlaubnisfreien Waffen? Was für ein Blödsinn!

  • Im Zweifelsfall legst Du dem Kasper eine Rechnung über einen einschüssigen Vorderlader vor.


    Ist der Stand, den Du als Jäger nutzt für Schwarzpulver zugelassen?

    Oder ein anderer öffentlich zugänglicher Stand?

    Gastschütze bei einem Verein in der Nähe?

    Das mit dem Stand ist nicht das Problem.


    Kumpel (Jäger) hat sein SP-Bedürfnis auch nur mit Vereinsbefürwortung bekommen.

    Und unsere SB ist ansonsten sehr aufgeschlossen.

    Ja, ich befürchte, dass es da bei mir auch drauf hinauslaufen wird.


    Vielen lieben Dank für eure Meinungen dazu.


    Ich werde mich mal mit einem Verein in Verbindung setzen und mal gucken, wie die Kuh vom Eis kommt.

    2 Mal editiert, zuletzt von Hans im Glück () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Hans im Glück mit diesem Beitrag zusammengefügt.

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