Mich ärgert gerade die Frage in meinem Kopf ob das so richtig ist/war.
Letztes Jahr habe ich meinen §27 Schein gemacht.
Vorderlader & Wiederladen von Munition.
Soweit so gut.
Der Herr vom Amt, der die Prüfung abgenommen hat, war schlussendlich auch derselbe, der die Bearbeitung der Genehmigungen bearbeitet und ausstellte.
Ich habe beides auch beantragt aber nur ein Bedürfnis für Nitro bekommen, da ich keine Vorderladerwaffe auf der WBK habe. Und auch keine besessen habe bzw. besitze.
Mein Wissensstand ist, dass Einzellader ja nicht erlaubnispflichtig sind und daher ein Eintrag nicht erfolgt.
War/ist das Verwehren des Erwerbs von Schwarzpulver rechtens?
By the way, zur Jagd sind Vorderladerwaffen generell nicht zulässig.
Müsste ich jetzt erst einem Verein zugehörig sein, dort Vorderlader schießen um dann von denen ein Bedürfnis ausgestellt zu bekommen?
Fragende Grüße aus Gütersloh