Moin zusammen!
Bei Facebook diskutieren wir gerade, ob (z.B. nicht gezündete) Fabrikmunition mit einem 27er-Schein delaboriert werden darf.
Manche sagen, das wäre eine nicht erlaubte "Gewinnung" von Pulver vor der eigentlichen "Vernichtung", die ja erlaubt ist. Wiedergewinnung ist es ja nur bei selbstgeladener Munition.
Was fällt unter den Begriff "Gewinnen"?
Ich denke, der Verwendungszweck ist entscheidend. Delaborierung von Fabrikmuni zum Zwecke der Vernichtung des Pulvers ist m.E. kein "Gewinnen". Wie soll ich sonst eine nicht gezündete Patrone vernichten?
Man kann da viel theoretisieren, aber kann man das irgendwo verbindlich nachlesen?
In der Suche habe ich nichts dazu gefunden. Mit Google bin ich auch nicht wirklich weitergekommen.