Guten Tag liebe Wiederlader,
ich stehe vor einer Situation, bei der ich mir der optimalen rechtlichen Handhabe nicht sicher bin und wäre froh über etwas Input aus der Community.
Meine Waffen lagere ich aktuell in einem Tresor, den ich mir mit meinem Bruder, der die gleichen waffenrechtlichen Befugnisse wie ich hat, teile, im Haus meiner Mutter. Ich wohne zur Zeit in einer Wohnung etwa 45 Minuten von meinem Elternhaus entfernt und bekam dort in der Nähe eine Jagdgelgenheit angeboten, die ich gerne wahrnemen möchte. Jetzt ist es natürlich sehr unpraktisch abends vor dem Ansitz 45 minuten zu meinem Elternhaus, nochmal 45 Minuten zurück und nach dem Ansitz das Gleiche noch einmal zu fahren. Gäbe es die Möglichkeit, ohne einen zweiten Waffenschrank in meiner Wohnung aufzustellen, meine Jagdwaffe vor dem Ansitz wie beschrieben abzuholen und sie über Nacht bei mir zu behalten um die zweite Fahrt erst am nächsten Tag absolvieren zu müssen. Ich dachte vielleicht an einen verschlossenen Sicherheitskoffer oder so, da ich mir die Anschaffung eines solchen eh schon länger überlegt hatte.
Im Anschluss daran eine ähnliche Frage:
Ich habe Freunde in der Nähe eines 300m Schießstandes, die ich ab und zu besuche. Die Fahrt dorthin dauert 5 Stunden und falls eine Übernachtung dort mit Waffe möglich ist könnte ich einen Besuch bei meinen Freunden mit einer Trainingseinheit auf 300m verbinden. Auch hier wäre ich interessiert zu erfahren ob und wie so etwas rechtssicher zu machen wäre. Ich stelle diese Frage mal mit hier in den Post, da ich denke dass die beiden Probleme rechtlich ähnlich gelagert sind.
Vielen Dank im Voraus
Werwutz