Zuverlässigkeitsüberprüfung zwei Mal!

  • Hallo, also folgendes, ich hab die Unbedenklichkeitsbescheinigung die ich zur Anmeldung für den Lehrgang brauchte, inerhalb von 1,5 Wochen bekommen.

    Habe dann den Lehrgang absolviert und bestanden.

    Habe dann bei der Kreisverwaltung (UJB) den Antrag auf Erwerb von NC gestellt.

    Habe den Antrag zusammen mit der Erwerbsanzeige einer Waffe und WBK eingereicht (bei uns alles ein SB im Kreis Neuwied).

    Habe dann nach 1,5 Wochen die WBK zurück bekommen. Es stand der Hinweis auf dem Blatt das:


    Für die Ausstellung der Erlaubnis nach §27 Sprengstoffgesetzt befinden Sie sich derzeit noch in der Zuverlässigkeitsüberprüfung.:mauer:


    Auf dem Lehrgang hat man uns gesagt das die Unbedenklichkeitsbescheinigung nochmal eingeholt wird weil du ja zwischenzeitlich in Ungnade gefallen sein könntest!

    Aber das ist doch die selbe die ich zuvor beantragt und denen jetzt wieder zugeschickt habe (Auszug aus dem Zentralregister):mauer:

    Aber das dauert jetzt schon 4 Wochen! Ist das alles normal so?

    Vielen Dank das ihr mir helft meinen Frust loszuwerden. Hülsen und Geschosse stehen Bereit, Laborierung ist gewählt, Matritzen sind eingerichtet, nur der Pulverfüller ist noch leer:ballern:

  • Sind vermutlich 2 verschiedene Vorgänge, da einmal Waffengesetz und einmal Sprengstoffgesetz, obwohl es der gleiche SB ist.

    Willkommen in 'schland, hier herrscht Organion und Ziplin.

  • gibt zweimal Kohle, so einfach. Steht dann irgend wo in den Staatsstatuten, die wir ja "auch" gelesen und genehmigt" hatten. Nennt sich Satzung...

    • Offizieller Beitrag

    Kostet es deswegen anders? Ich meine - NEIN


    Die Abfrage im Zentralregister findet regelmäßig statt ob ich etwas beantrage oder nicht. Ich habe noch nie eine Gebührenrechnung für so eine Abfrage bekommen.


    Die Gebühr für die Unbedenklichkeitsbescheinigung erspart keine Gebühren für die später beantragte WL Pappe. Die Ausstellung kostet die gebühr - nicht mehr und nicht weniger ob oder ohne zusätzliche Abfrage.


    Und das erspart mir auch keine Gebühren für einen Voreintrag...


    Oder wir leben nicht im gleichen Land.


    Auch bei mir ist das der gleiche SB - egal ob es um Waffen- oder Sprengstoffrecht geht.


    Und oft konnte er mir gleich eine Waffe ohne Voreintrag in die grüne WBK eintragen, was eine zusätzliche Gebühr für den Voreintrag gespart hat, wenn meine Sicherheitsabfrage in.n. veraltet war (6 Monate?).


    Seine Aussage in etwa: "Wenn da etwas in der Zeit vorgefallen wäre, würde ich es sehen".


    Was neu ist und da kenne ich mich nicht aus - die Abfrage beim Verfassungsschutz. Ist wie ich meine ein anderes System.


    Das ist für mich die einzige Erklärung dass es hakelt.


    Wenn ich mal wieder zu einem Plausch auf dem Amt bin, werde ich mich informieren wie der aktuelle Stand ist :winke:

  • Verfassungsschutz?

    Oh Shit als Impfgegner bin ich ja gleichgestellt mit Nazis! Dann war wohl alles für die Katz!

    Braucht jemand ne günstige WL Einrichtung!

  • Eine Aufschlüsselung für die Ausstellungskosten und Eintragegebühren habe ich noch nie gesehen, aber da die in den letzten Jahren immer teurer geworden sind, denke ich schon, dass man Anteilig an der Abfrage beteiligt wird.

  • Kostet es deswegen anders? Ich meine - NEIN


    Die Abfrage im Zentralregister findet regelmäßig statt ob ich etwas beantrage oder nicht. Ich habe noch nie eine Gebührenrechnung für so eine Abfrage bekommen.

    bei uns ist Waffe und Pulver zwei unterschiedliche Behörden. Ich hatte grad die Pappe und zeitgleich geringfügig später eine zweite Waffe beantragt. Nö, die haben die Abfrage nochmal durchgezogen.

  • Aber das dauert jetzt schon 4 Wochen! Ist das alles normal so?

    Vielen Dank das ihr mir helft meinen Frust loszuwerden. Hülsen und Geschosse stehen Bereit, Laborierung ist gewählt, Matritzen sind eingerichtet, nur der Pulverfüller ist noch leer:ballern:

    Mach Dir keine Gedanken, das ist hierzulande da zwei unterschiedliche Vorgänge normal…… Es macht auch wenig Sinn, sich darüber aufzuregen und schon gar nicht, dagegen anzugehen. Warte ab, bis du den Schein hast und freue dich darüber. Wenn es unbedingt sein muss, kannst du im Nachhinein dein Glück mit einer Beschwerde versuchen. Schießen, Wiederladen und die Jagt sind eben teuer. Die Gebühren sind Ländersache, unterschiedlich und zudem noch ungerecht gegliedert. Wer allerdings denkt, dass an den Gebühren groß verdient wird, ist auf dem Holzweg. Der betriebene Aufwand zur Verwaltung und Überwachung von uns wird bei weitem nicht von den Gebühren abgedeckt.

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