Als Jäger darf ich meine LW anderen Jägern verleihen.
Darf ich als Jäger meine Waffen auch an Sportschützen verleihen?
Und wenn ich das mit dem 98er dürfen sollte, den der Sportschütze ja selbst noch kaufen könnte, wie ist es mit Waffen/Kalibern für die der Sportschütze keine EWB hat?
Und wie ist es mit dem Drilling sammt Munition? Darf den jeder Sportschütze leihen, oder nur der, der auch EWB für genau diese Kaliber hat? Denn eine Sportwaffe ist es ja definitiv nicht...
Hintergrund wäre, ob ein befreundeter Sportschütze meine kombinierten Kontroll/Einschießen dürfte.
Unabhängig von der Sinnhaftigkeit interessiert mich hier die rechtliche Grundlage.
§12 WaffG sagt dazu:
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(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese
1.als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten
a)lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder...
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