Pulver Lagerung in Badezimmer ohne Fenster

  • Hallo,


    ich habe die folgende Frage und wollte eure Erfahrung damit mal abfragen. Die Gestzestexte und Merkblätter SprengLR 410 sind mir bekannt. Mich interessiert ob jemand hiermit praktische Erfahrung hat und was dazu sagen kann, was genehmigt wird, bevor ich in die Diskussion mit meinem Sachbearbeiter gehe um gewappnet zu sein.


    Bei mir kommt als Aufbewahrungsort nur das Badezimmer in Frage, was leider kein Fenster hat sondern nur einen ca. 10x10 CM Abzug an der Wand, da alle andere Räume bewhont sind, und der große und geräumig Flur ja leider ausgeschlossen ist. (Ist es für das NC Pulver ok in einem Raum wo durch das Baden die Feuchtigkeit täglich ansteigt gelagert zu werden? Die Verschlossene Flasche sollte ja alles trockem halten oder? ) Auch benötige ich nur NC Pulver, was ja nicht massenexplosiv ist somit die Sache etwas erleichtert. Schwarzpulver brauche ich nicht.



    Da ich keine Druckentlastungsfläche vorweisen kann, muss laut Gesetz die Maximale Aufbewahrungsmenge halbiert werden, dass wären statt 3 KG nur 1,5KG für mich. Das ist OK, ich will nicht aus Kostengründen laden, sondern nur Präzisionsmunition in geringen Umfang herstellen.


    Folgende Fragen habe ich, an den Anforderungen der AUfbewahrung.


    1. Statt eines abschließbaren behältnisses das vor Wegnahme gesichert ist, erlaubt das Gestz


    "Wenn die Behältnisse nicht den Anforderungen der Absätze 2 und 3 entsprechen, muss die Tür

    des Aufbewahrungsraumes mit einem außen bündig abschließenden Sicherheitsschloss, welches

    schon nach einer Schließung greift, versehen sein."



    Ein solches Schloss ist an meiner WOhnungseingangstür vorhanden, somit ist die ganze Wohnung mit einem solchen Schloss gesichert, die Badezimmer Tür ist nur wenige Meter Dahinter. Geben sich die Behörden damit zufrieden, oder bestehen die darauf, dass ich mein Badezimmer auch nochmal mit einem solchen Schloss absichere? Was aus meiner Sicht Sinnfrei ist, da ich das Bad ja mehrmals am Tag nutze, wenn also das Gestz ausnahmsweise die Aufbewahrung im Bad erlaubt, muss da nochmal so ein Schloss davor, obwohl die Ganze Wohnung bereits mit solch einem Schloss gesichert ist?



    2. Das Gesetz fordert:


    "Geeignete Einrichtungen zur Brandbekämpfung sind z.B. Wandhydranten, Feuerlöscher mit ABCLöschpulver

    mindestens der Löschergröße III (z. B. 6 kg Löschpulver), Kübelspritzen und Wasseranschlüsse

    mit Schlauch und Strahlrohr."


    Ich wohne in einem Mehrfamilienhaus, was alle Brandschutzauflagen erfüllt und hat Rauchabzug, Rauchmelder, Fluchtwege, Brandleitern etc.. Muss ich trotzdem für 1,5 KG oder weniger NC Pulver all diese Maßnahmen in der Wohnung nochmals treffen?



    3. Ich wäre auch mit einer geringeren Aufbewahrungsmenge 1KG oder auch nur 0,5KG zufrieden, solange ich wenigsten eine Flasche Pulver (was meist 0,5KG sind) aufbewahren darf. Das würde mir reichen. Hat Jemand Erfahrung damit ob Behörden geringere Mengen genehmigen, wenn man die unter 1 und 2 erwähnten Punkte nicht so erfüllt, wie es das Gesetz vorsieht?


    4. Ich habe hier in einigen Posts gelesen, dass es auch die Möglichkeit geben soll, nicht die Aufbewahrung sondern nur den Erwerb sich genehmigen zu lassen, so dass mann offenbar das Pulver sofort wiederladen muss und nicht lagern darf. Ist das Fakt oder nur ein Märchen? Wenn ja, wo im Gesetz oder in welcher RIchtlinie steht das. Gibt es hierzu etwas konkretes? Oder hat hier jemand Erfahrung damit und so etwas genehmigt bekommen? Ich bin da skeptisch, denn Umgang mit NC Pulver heist Erwerb, Wiederladen und Lageurng oder kann man Sich selber knebeln lassen und sagen ich verbrauche das Pulver am gleichen Tag wie ich es erwerbe, um so die ganzen Aufbewahrungs Auflagen nicht erfüllen zu müssen. Wird das genehmigt?


    Ich würde gerne selber Wiederlader und Präzisions Munition herstellen, aber der Aufwand in rechtlicher und bautechnischer Hinsicht soll sich in Grenzen halten, ich will dafür nicht umziehen oder die guten Kachelnwände aufbohren müssen. Dass das ganze sich wirtschaftlich nie und nimmer lohnt ist mir klar.


    Ich bin für eure konstruktiven Erfahrungen sehr dankbar!

  • Bei konkreten Fragen kann Dir das zuständige Ordnungsamt helfen.

    Denn Deine Behörde hat die Entscheidung zu treffen und Dein Lager zu genehmigen. Wie auch immer.

    Zur "Gefahrenabwehr" gibt es keine Bundeseinheitliche Vorgehensweise.

    Gruß Hermann :)


    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Ich hatte damals die selben Lagermöglichkeiten wie du. Ich habe mir eine kleine, abschließbare Munitionskiste mit Dichtring um den Deckel besorgt und an den Unterschrank vom Waschbecken geschraubt. Der hält die Feuchtigkeit in der Kiste schon recht konstant, dazu noch ein Päckchen trockenperlen und mit einem Vorhängeschloss gesichert.


    Das einzige richtige Schloss war an der Wohnungseingangstür, einen Feuerlöscher hatte ich in der Abstellkammer stehen. Mein Sachbearbeiter hat sich damals damit zufrieden gegeben und mir die 1,5 kg Lagerung erlaubt.


    Grüße, Markus

  • Ja das werde ich wohl müssen, aber ich wollte vorher mich informieren, was das Gestz sagt und was andere Behörden in der Praxis tun, um für die Diskussion mit der Behörde gewappnet zu sein.


    Ich gehe davon aus, dass die Behörden knallahrt sind und sagen du musst auch am Bad ein Sicherheitsschloss anbringen und einen Wasserschlauch/Fuerlöscher danebenstellen und regelmäßg teuer prüfen lassen etc.. Und ein 5-Sterne Lager aufbauen. Es kostet die ja nichts, sondern nur mich und warum sollen die auch nur einen Mikorogram Risiko eigehen um mir irgendwelche Vereinfachungen genehmigen. Da ich meine Behörde kenne, (mehr als 8 Monate für die Eintragung eines Flinten Erwerbes auf Gelbe WBK, die juckt nichtmal eine Untätigkeitsklage, zahlt je ohnehin der Steuerzahler) gehe ich hier vom schlimmsten aus.


    Ich hoffe, dass es Präzedensfälle gibt, mit denen ich argumentieren kann, nach dem Motto siehe da Behörde XY hat das erlaubt, also müsst ihr es mir auch erlauben, wo sich Leute durchgeklagt haben.


    Ich hatte damals die selben Lagermöglichkeiten wie du. Ich habe mir eine kleine, abschließbare Munitionskiste mit Dichtring um den Deckel besorgt und an den Unterschrank vom Waschbecken geschraubt. Der hält die Feuchtigkeit in der Kiste schon recht konstant, dazu noch ein Päckchen trockenperlen und mit einem Vorhängeschloss gesichert.


    Das einzige richtige Schloss war an der Wohnungseingangstür, einen Feuerlöscher hatte ich in der Abstellkammer stehen. Mein Sachbearbeiter hat sich damals damit zufrieden gegeben und mir die 1,5 kg Lagerung erlaubt.


    Grüße, Markus

    Danke das sind die konreten Erfahrungen die ich mir erhofft habe.


    Das ist eine gute Idee, der Unterschrank lässt sich doch bewegen oder ist der auch irgendwo festgeschraubt? Die Munitionskiste war aus Metall oder? Hast du mal ein Foto davon?

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  • Das Gesetz ist eine Sache. Auflagen die einem das Amt (heute) macht und das auch darf, sind von Amt zu Amt unterschiedlich.


    Ich habe es bislang immer so gehalten, bei bestimmten Fragen Fotos zu erstellen und in Textform darzulegen, wie ich was vorhabe.


    Damit zum Amt (per E-Mail) und es telefonisch besprechen. Dann kommt z.B. der Hinweis: "Da mussen sie noch das oder jenes wegen dem Brandschutz... machen oder, das geht grundsätzlich nicht weil... oder Sie müssen..."


    Dann hat man konkrete Infos, richtet sich danach, bekommt ggf. sogar einen Stempel oder eine Antwort E-Mail in der unlängst bei mir stand:

    ... durch die... werden die gesetzlichen geforderten Voraussetzungen für den Aufstellort noch überschritten."...

    Das mit Stempel vom Amt ohne, das es mich was gekostet hat.

    So bin ich rechtssicher.

    Musste halt einmal Bilder machen und was dazu schreiben, nettes Telefonat führen...


    :winke:

    Sämtliche Daten sind ohne Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Ja natürlich so ist auch mein Plan, ich arbeite ja gerade an einem Schreiben an die Behörde für das ich diese ganzen Infos sammle. Bevor mir die Behörde das nicht bestätigt, dass sie mir diese Form der Aufbewahrung genehmigen werden, werde ich natürlich nicht schon den Kurs etc. machen. ich will nicht mehrer Hundert EUro und Zeit in den Sand setzen und am ende macht mir die Behörde Auflagen, die ich nicht erfüllen will. Da ist es besser das vorher abzuklären, ob es mit akzeptablen Aufwand möglich ist das Puver genehmigt zu bekommen, wenn nicht, und die Auflagen sind mir zu viel, bleibe ich bei Farbrikmunition. Aber deshalb informiere ich mich ja hier vorab und habe schcon ein paar gute Tips bekommen.


    Übrigens hätte ich auch mit einem Feuerlöscher keine Probleme, wenn es nicht gleich der 6 Kilo sein muss. Gibt es da auch Regeln wie für 0,5KG NC Pulver reicht auch ein kleinere Fuerlöscher? Das wäre auch schonmal Hilfreich.

    Einmal editiert, zuletzt von ToniPistole () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von ToniPistole mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • Grundlegend musst du das Pulver vor Zugriff unberechtigter Schützen.

    Wenn du argumentierst, dass deine Wohnungstür der Deckel vom Pulverschrank ist, darf da nach meinem Verständnis niemand sonst mehr rein.


    Brandschutz:


    Ein Wasserschlauch sollte sich im Bad recht leicht an das Eckhänchen basteln lassen


    Feuchtigkeit:


    Pulverflaschen vakuumieren o.Ä. Und es gibt definitiv keine Probleme.


    Erfahrungen von anderen Ämtern bringen dir nix, da die Ämter rechtlich verbrieft nach eigenem Ermessen Auflagen erlassen dürfen.

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.

  • Grundlegend musst du das Pulver vor Zugriff unberechtigter Schützen.

    Wenn du argumentierst, dass deine Wohnungstür der Deckel vom Pulverschrank ist, darf da nach meinem Verständnis niemand sonst mehr rein.

    Das würde ja auch für das Bad gelten. Dann dürfte da ja auch kein anderer mehr rein.


    Aber ja so könnte ich argumentiere, da ich ja die Wohnung alleine bewohne und in der Regel ausser mir niemand reinkommt.


    Ob die Sicherheits Tür die ganze Wohnung absichert oder nur das Bad sollte da doch für die Behörde keinen Unterschied machen oder? Ist doch sicherer die ganze WOhnung mit der Sicherheitstür zu sichern als nur das Bad. Ist zumindets meine Denke!

  • Ist doch sicherer die ganze WOhnung mit der Sicherheitstür zu sichern als nur das Bad. Ist zumindets meine Denke!

    macht es schon. Der LAGERRAUM muss als Ganzes verschlossen sein, steht so in den Lagerrichtlinien.


    Das Diskutieren hier hilft dir gar nichts. Genehmigen muss es dein Amt und die werden mit ziemlicher Sicherheit bei einer grenzwertigen Geschichte einen Ortstermin machen. Und die können alles genehmigen müssen das aber nicht.


    Gibt es da auch Regeln wie für 0,5KG NC Pulver reicht auch ein kleinere Fuerlöscher?

    nein

    6kg

    kauf ihn und vergiss es

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Und der Ortstermin wird mich Geld kosten richtig? Nur um eine rechtsverbdinliche Auskunft zu bekommen.


    Brandschutz:


    Ein Wasserschlauch sollte sich im Bad recht leicht an das Eckhänchen basteln lassen

    Im m Bad ist ja schon eine Duschbrause. Ich galube da gibt es auch irgendwelche Vorgaben an der Düse/Baruase, die muss starr sein oder was will das Gesetz da haben? Ich will jedenfalls eine Wartunsgfreie Lösung die mich nicht jedes Jahr Geld kostet, oder um die ich mich wegen Wratung kümmern muss.


    Ich glaube das hier für 30€ sollte OK sein: https://www.vidaxl.de/e/vidaxl…pplung/8720286931318.html

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