Moin Zusammen,
ich habe mal ein wenig nachgedacht und muss euch hier mal fragen, ob meine Idee vom Waffengesetz gedeckt ist.
1. Bedürfnis für AR15 in 450 Bushmaster vorhanden
2. AR15 in diesem Kaliber bestellen und gleichzeitig Wechselsysteme (komplette Upper) in .223 und .22lr dazu kaufen.
Bekommt man die drei Upper als eine AR15 und zwei dazugehörige Wechselsysteme auf ein Bedürfnis eingetragen und belegt damit nur einen der drei Plätze vom Grundkontingent?
ich habe in Erinnerung, dass ja immer nur kalibergleiche bzw. kleinere Kaliber als Wechselsystem möglich sind. Damit wäre es ausgeschlossen, ein 450 Bushmaster Wechselsystem auf eine vorhandene AR 223 eingetragen zu bekommen. Ist das so richtig?