Sächsisches Oberverwaltungsgericht hat ein ähnliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung gesprochen, wie das aus NRW.
Hier ist es sogar noch spannender, da es nicht um das Wegschließen des Schlüssels in einem anderen Waffenschrank ging, sondern explizit um das Verstecken des Schlüssels.
AZ. 6B61/23
6L39/23