Tresorschlüssel Urteil in Sachsen

  • Sächsisches Oberverwaltungsgericht hat ein ähnliches Urteil zur Schlüsselaufbewahrung gesprochen, wie das aus NRW.


    Hier ist es sogar noch spannender, da es nicht um das Wegschließen des Schlüssels in einem anderen Waffenschrank ging, sondern explizit um das Verstecken des Schlüssels.


    AZ. 6B61/23
    6L39/23


    23B61.B01.pdf

    Einzig...Aber nicht artig !!!! :ja::ja:


    Und.. wer billig kauft, der kauft auf jeden Fall immer zweimal :tiha: :tiha:

  • Fazit:

    Einmal Klasse 1 zusätzlich für alle Schlüssel.

    Vielleicht sogar ohne Batterien.


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    Gruß Hermann :)


    Keine Gewährleistung für veröffentlichte Tipps.
    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich.

  • Man beachte hier Nr. 10

    Dabei verkennt der Senat nicht, dass einige Verwaltungsgerichte zu einer Interpretation der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen gelangt sind, nach der ein Schlüssel zum Waffen- oder Munitionsbehältnis nicht zwingend in einem Behältnis aufzubewahren ist, dessen Sicherheitsstand seinerseits dem für die Aufbewahrung von Waffen und Munition gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsstandard entspricht, und dass es bislang an einer anderslautenden höchstrichterlichen Rechtsprechung fehlt, an der sich Waffen- und Munitionsbesitzer zu orientieren hätten

    Im fraglichen Fall ist eine Waffe verloren gegangen, eine freie Waffe wurde nicht ordnungsgemäß verwahrt, Waffen und Munition wurden zusammen in einem B Schrank verwahrt und der LWB war selbst im Nachgang des Diebstahls der Waffe insgesamt nicht einsichtig. Da wurde wieder ein nachteiliges Urteil fällig, weil einer unbedingt recht haben musste.


    Dieses Vertrauen verdient nicht, wer Zweitschlüssel ungesichert versteckt und sorglos Waffen ... außerhalb eines verschlossenen Behältnisses aufbewahrt. In derartigem Verhalten liegt ein schwer wiegender Verstoß gegen das Gebot sorgfältiger Aufbewahrung, der auf eine grundlegende persönliche Fehleinstellung schließen lässt.


    Interessanterweise hat der Senat NICHT darüber geurteilt, dass das Tragen des Schlüssels am Schlüsselbund schon ein fahrlässiger Umgang wäre (wie das im NRW Urteil steht).

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • da stellt sich mir die Frage: MUSS man denn bei einer Aufbewahrungskontrolle preisgeben wo sich der Schlüssel befindet,....?


    bzw. woher wissen die dann, das der Zweitschlüssel in einem Kästchen im Schreibtisch lag,...?

  • da stellt sich mir die Frage: MUSS man denn bei einer Aufbewahrungskontrolle preisgeben wo sich der Schlüssel befindet,....?


    bzw. woher wissen die dann, das der Zweitschlüssel in einem Kästchen im Schreibtisch lag,...?

    Ohne vWorte. :rauch:

    Gruß
    Karl-Heinz

    Ich tue Recht und scheue keinen Feind.


    Jeder Wiederlader handelt eigenverantwotlich, alle Ladedaten ohne Gewähr


    Am Crimp hat es nicht gelegen....war keiner drauf.


    Egal was ich tue, für irgendjemand auf diesem Planeten ist es das Falsche.


    Neue Frage -------> Neues Thema.

  • da stellt sich mir die Frage: MUSS man denn bei einer Aufbewahrungskontrolle preisgeben wo sich der Schlüssel befindet,....?

    Nein, muss man nicht.

    bzw. woher wissen die dann, das der Zweitschlüssel in einem Kästchen im Schreibtisch lag,...?

    Das hat der gute Mann wohl selbst ausgesagt. Gelesen habe ich, dass der Schlüssel "im Kästchen, ganz hinten in der Schreibtischschublade" lag. Da wo Einbrecher NIEMALS kucken würden. :lol:

  • Einfache lösung... Schrank mit Code ohne Schloss.


    Darf halt nich kaputtgehen der scheiss :doppeld:

    9mm Para, .357Mag, .45ACP, .460SW, .223 Rem, .308 Win, 8x57IS, 6.5 Creedmoor


    Was in die Presse passt, wird gestopft :D


    keine Gewähr auf meine Ladedaten.. jeder weis selbst was er tut !

  • Man muss einfach folgendes festhalten: Er hat halt ein echtes Sch...versteck gewählt!

    Eine schlüssige und naheliegende Herleitung des Gerichts wäre, darauf hinzuweisen dass (und wie) er seinen Schlüssel besser hätte verstecken sollen. Stattdessen machen sie es sich einfach und verweisen auf das höchst umstrittene Urteil des OVG Münster und fordern einen Waffenschrank für den Waffenschrankschlüssel.


    Man muss sich anhand dieser "Rechtsprechung" mal auf der Zunge zergehen lassen, wie unsere Jurisprudenz funktioniert:

    1. Juristen machen ein nichtssagendes Gesetz mit einer allgemeinen Forderung (Waffen müssen für Unbefugte unzugänglich aufbewahrt werden).

    2. Die Waffenbesitzerwelt rätselt um das "Wie" herum und "findet Wege".

    3. Es kommt (natürlich völlig untypisch für die reale Welt, für Menschen und die Praxis) zu "Vorfällen".

    4. Die gleichen Juristen (nicht: dieselben) setzen sich an ihrem grünen Tisch zusammen und sagen, dass es so, wie es gemacht wurde, aber nicht geht! (An dieser Stelle sei noch auf auf das geflügelte Wort "2 Juristen, 3 Meinungen" hingeweisen, was in diesem Fall nichts anderes bedeutet, als dass an einem anderen Ort zu einer anderen Zeit mit anderen handelnden Personen auch eine völlig andere Beurteilung der Sachlage herauskommen kann.)

    5. Ein Urteil wird gefällt. Dies ruft wiederum andere Juristen auf den Plan (nämlich die "anderen" aus 4. ;) ), die dem gefällten Urteil aufs Schärfste wiedersprechen, es anzweifeln oder es auch gut heißen.

    6. "Andere" Juristen (auch aus 4. ;) ) schauen sich das, was Juristen aus 5. gesagt haben, an und kommen in einem sehr, sehr ähnlich gelagerten Fall zu einer ganz anderen Bewertung und fällen ein ganz anderes Urteil.

    7. Die "am höchsten dekorierten" Juristen (mit einer Vergangenheit in 4. oder 5.) sprechen dann "endgültiges" Recht...

    (8.) Wer glaubt, dass hier die Geschichte endet, glaubt auch, dass ein Zitronfalter Zitronen faltet... 8o


    Das Ganze ist ein sich ständig selbst ernährendes System, welches meint, an der Wirklichkeit orientiert zu sein, aber nicht erkennt, dass man es mit Menschen zu tun hat, die genau diese Wirklichkeit abbilden. Über den Grad der Abgehobenheit von der Wirklichkeit eines solchen Systems mag jeder selbst urteilen... ;)


    Ein Halbsatz aus dem Urteil (mit Verweis auf ein anderes Urteil) wird mir dabei besonders in Erinnerung bleiben:

    "(...) die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen und sie sorgfältig verwahren (...).

    Dies ist nichts anderes als die Forderung nach einem völlig fehlerfreien Menschen. Dies schließt sich per se einfach aus, solche Menschen gibt es nicht.


    Und dieser Satz hat mich angesichts von ca. 20 Millionen illegaler Waffen in Deutschland einfach nur sprachlos gemacht:

    "In Anbetracht der großen Bedeutung, die dem Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren, die mit dem Umgang mit Waffen und Munition verbunden sind, zukommt, ist einem Waffen- oder Munitionsbesitzer - wie hier dem Antragsteller - eine Aufbewahrung von Schlüsseln zum Waffen- oder Munitionsbehältnis entsprechend den gesetzlichen Anforderungen an die Aufbewahrung der in dem Behältnis aufbewahrten Waffen und Munition zuzumuten."

    Wer geht das in Deutschland konkret und gemessen an dieser "großen Bedeutung" konsequent an? Die Politik? Die Strafverfolgungsbehörden? Helft mir auf die Sprünge, ich weiß es nicht!


    Ich weiß aber folgendes: die Anstrengungen, die zu jeder Zeit und umfassend unternommen werden, um die Legalwaffenbesitzer zu drangsalieren, wären in der Bekämpfung des illegalen Waffenbesitzes deutlich besser investiert!

  • [...]
    Ein Halbsatz aus dem Urteil (mit Verweis auf ein anderes Urteil) wird mir dabei besonders in Erinnerung bleiben:

    "(...) die Risiken, die mit jedem Waffenbesitz ohnehin verbunden sind, nur bei solchen Personen hinzunehmen, die nach ihrem Verhalten Vertrauen darin verdienen, dass sie mit Waffen und Munition jederzeit und in jeder Hinsicht ordnungsgemäß umgehen und sie sorgfältig verwahren (...).

    Dies ist nichts anderes als die Forderung nach einem völlig fehlerfreien Menschen. Dies schließt sich per se einfach aus, solche Menschen gibt es nicht.

    [...]

    Dem letzten Satz ist nur zuzustimmen.


    Achja... denken wir doch mal kurz hier dran:

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