Ich ärgere mich fürchterlich, weil ich habe 3 Kollegen die den Wiederladeschein §27 bzw Schwarzpulver und Böllerschein gemacht haben, und werden von der Behörde Wetzlar nur noch schikaniert. Sie bekommen erst ihre Befürwortung wenn folgende Auflagen erfüllt sind:
1. Jeder einen gültig beschossenen Böller vorweisen kann.
2. Jeder eine gültig beschossene Schwarzpulver Vorderlader Waffe haben soll, welche nach 1992 und in Deutschland beschossen ist.
3. Der Verein eine Böllerabteilung vorweisen kann, was mir auch umgehend erstellt haben für die 3.
Was mich an der ganzen Sache so ärgert ist, dass die Waffen soweit eintragungsfrei sind, aber trotzdem jetzt der Besitz vorgewiesen werden muss in Form eines Bildes. Mich ärgert die maßlose Unwissenheit und Sturheit wie die Börde an die Sache heran geht.
Könnt ihr ähnliches Berichten, oder ist das nur im Lahn Dill Kreis so ?