Im November ist es wieder soweit. Ich muss meinen Pulverschein verlängern. Dazu hätte ich 2 Fragen.
- Kann der Pulverschein nach 2x5 Jahren noch verlängert werden, oder muss ich den Pulverschein neu beantragen?
- Gibt es durch die neue Gesetzgebung auch beim Pulverschein Verzögerungen (Überprüfung durch Verfassungsschutz)?
Ich würde mich freuen wenn ihr eure Erfahrungen diesbezüglich mitteilen würdet.
Gruß Fred50