Transport von Waffe und Munition

  • Eine Frage die öfters im Raum steht und die von manchen deutschen Sportschützen falsch interpretiert wird.


    Waffe und Munition räumlich getrennt.


    Für den Transport sieht es folgendermassen aus.


    1. Die Waffe darf nicht geladen sein.

    2. Das Magazin darf sich ungeladen in der Waffe befinden.

    3. Die Waffe muss verschlossen, von Munition getrennt transportiert werden.


    Das bedeutet, dass sich die ungeladene Waffe in einem verschlossenen Behältniss z.b. Etui, befinden muss.
    In diesem Etui, darf sich keine Munition befinden!


    Dieses verschlossene Etui mit der ungeladenen Waffe darin, darf in eine weitere Tasche z.b. Rangebag in der sich Munition befindet hinzugelegt werden,
    denn die ungeladene Waffe ist somit verschlossen und räumlich getrennt von Munition!

    Das Rangebag was in diesem Beispiel die zur Waffe passende Munition beinhaltet und in der sich das verschlossene Waffenetui befindet, braucht nicht zusätzlich verschlossen zu sein!


    Munitionstaschen müssen nicht zwingend verschlossen zu sein.


    Ein weiterer Punkt ist eine Fahrzeugkontrolle der Polizei.
    Ihr seid nicht berechtigt den Waffenkoffer/Tasche am Strassenrand zu öffnen.

    Ihr dürft dies nur zuhause und auf dem Schiessstand!
    Ihr dürft der Aufforderung nachkommen und die dazugehörenden Papiere WBK vorzeigen, die Kombination/Schlüssel des Koffer-Schlosses, dem Beamten geben,

    sodass der Beamte den Waffenkoffer öffnen könnte, was er aber vermutlich nicht tun wird, aber keinesfalls dürft ihr den Waffenkoffer in diesem Zusammenhang öffnen!

  • Ein weiterer Punkt ist eine Fahrzeugkontrolle der Polizei.

    Ihr seid nicht berechtigt den Waffenkoffer/Tasche am Strassenrand zu öffnen.

    Ihr dürft dies nur zuhause und auf dem Schiessstand!

    Hast du dazu eine belastbare Quelle?

    Alle Ladeempfehlungen ohne Gewähr, jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!

  • zu #3

    #Mythbusters: Waffen und Munition darf ich nicht in einem...
    Immer wieder werden Fragen zum rechtskonformen Transport von Waffen und Munition von zu Hause zum Schießstand (und zurück) gestellt. Oftmals wird behauptet,…
    german-rifle-association.de


    auch in Steindorff, Kommentar zum WaffG

    "Nach Anlage 1 Abschnitt 2 Nr. 12 ist eine Waffe stets dann als schussbereit einzustufen, wenn sie geladen ist…… Die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition besteht bei einem Waffentransport nicht. So kann Munition gemeinsam mit der Schusswaffe in einem Waffenkoffer transportiert werden."


    §38 (2) Die nach Absatz 1 Satz 1 und 2 mitzuführenden Dokumente sind Polizeibeamten oder sonst zur Personenkontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen.

    Von einer Waffenkontrolle ist da keine Rede.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



    Einmal editiert, zuletzt von Dunkelschwarz ()

  • Ein entsprechendes Ansinnen eines Polizisten kontert man mit "Ich stimme einer Durchsuchung an dieser Stelle nicht zu, wir können das gerne auf der Polizeidienststelle machen, Gefahr im Verzug haben Sie nicht begründet",

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • Hörensagen:

    Waffe im Futteral; Munition in einer Tüte im selben Futteral wäre Okay.

    Stimmt das?


    Und wie ist es mit:

    Futteral hat 2 Fächer;

    Im einen die Waffe, im anderen die Murmeln?

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.

  • 3. Die Waffe muss verschlossen, von Munition getrennt transportiert werden.

    Ich schätze und lese deine Kommentare sehr gern. Verschlossen ist klar. Im Punkt "von Munition getrennt" stimme ich dir allerdings nicht zu, glaube das diese Aussage so nicht richtig ist und sehe es wie von Dunkelschwarz zitiert:


    Die Pflicht zur getrennten Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition besteht bei einem Waffentransport nicht. So kann Munition gemeinsam mit der Schusswaffe in einem Waffenkoffer transportiert werden."

    So ist es nachzulesen und wird auch auf den Waffensachkunde- und Schießleiterlehrgängen im DSB (die ich in meiner Region kenne) so gelehrt.

  • Einzelne Waffen (Kurzwaffen), müssen nicht in einem eigenen Futteral verschlossen sein.

    Mein Schießrucksack (räingsbäg...) hat ein Fach für mehrere KW. Die schmeiße ich in diesem Fach alle zusammen und schließe das Fach ab - mit Schloß, oder auch Kabelbinder - egal womit!

    Munition darf im unverschlossenen Fach transportiert werden - ob in der Originalverpackung, in der Box, oder im Säckchen. Hauptsache die einzelnen Patronen kullern nicht im Fach herum.


    So habe ich das gelernt.

  • Was ist mit:


    - Waffe im kleinen Köfferchen / Futteral, NICHT abgeschlossen.

    - Köfferchen / Futteral mit Waffe im Rucksack / Rangebag.

    - Munition in üblicher Papschachtel mit in den Rucksack / Rangebag (1 großes Fach).

    - Rucksack / Rangeback abschließen


    VG

  • BDS Schiessleiter Lehrgang.

    Bitte nicht übel nehmen, aber das ist keine belastbare Quelle. Dafür haben Funktionäre aller Verbände samt Ämtern bei Stellungnahmen und Merkblättern zu viel Unsinn erzählt.


    Gesetze, Kommentare dazu, Auslegungsrichtlinien, Gutachten, Gerichtsurteile, oder wenigstens ein Jurist der zu seinem Fachgebiet Stellung nimmt gerne, alles andere ist nicht anders zu bewerten als die Aussage eines Vereinsvorstands und nicht verlässlich.

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