Eine Frage die öfters im Raum steht und die von manchen deutschen Sportschützen falsch interpretiert wird.
Waffe und Munition räumlich getrennt.
Für den Transport sieht es folgendermassen aus.
1. Die Waffe darf nicht geladen sein.
2. Das Magazin darf sich ungeladen in der Waffe befinden.
3. Die Waffe muss verschlossen, von Munition getrennt transportiert werden.
Das bedeutet, dass sich die ungeladene Waffe in einem verschlossenen Behältniss z.b. Etui, befinden muss.
In diesem Etui, darf sich keine Munition befinden!
Dieses verschlossene Etui mit der ungeladenen Waffe darin, darf in eine weitere Tasche z.b. Rangebag in der sich Munition befindet hinzugelegt werden,
denn die ungeladene Waffe ist somit verschlossen und räumlich getrennt von Munition!
Das Rangebag was in diesem Beispiel die zur Waffe passende Munition beinhaltet und in der sich das verschlossene Waffenetui befindet, braucht nicht zusätzlich verschlossen zu sein!
Munitionstaschen müssen nicht zwingend verschlossen zu sein.
Ein weiterer Punkt ist eine Fahrzeugkontrolle der Polizei.
Ihr seid nicht berechtigt den Waffenkoffer/Tasche am Strassenrand zu öffnen.
Ihr dürft dies nur zuhause und auf dem Schiessstand!
Ihr dürft der Aufforderung nachkommen und die dazugehörenden Papiere WBK vorzeigen, die Kombination/Schlüssel des Koffer-Schlosses, dem Beamten geben,
sodass der Beamte den Waffenkoffer öffnen könnte, was er aber vermutlich nicht tun wird, aber keinesfalls dürft ihr den Waffenkoffer in diesem Zusammenhang öffnen!