Moin Moin zusammen,
ich weiß über dieses Thema wurde schon viel diskutiert seitdem die Änderungen angekündigt und in Kraft getreten sind, aber ich konnte über die Suche keinen Thread finden, wo jemand über seine Erfahrungen spricht, was das Thema im Titel angeht. Also meine Frage:
Hat irgendjemand schon einen oder mehrere Anträge an das BKA geschickt um sich den Altbesitz von verbotenen Magazinen zu sichern? Was sind so eure Erfahrungen?
Ich habe vor geraumer Zeit eine halbautomatische Büchse bei E-Gun ersteigert und beigefügt war ein 20-Schuss-Magazin. Da es ja bekanntlich in 8 Tagen ernst wird, bin ich am überlegen was ich machen soll. Ich bin Jäger und habe irgendwie das Gefühl, dass das BKA meinen Antrag niederschmettern wird, da ich sowieso nur mit 3 Schuss in Büchse + Magazin auf Wild schießen darf. Das heißt ich bin nicht zwangsläufig auf dieses Magazin angewiesen um meine jagdliche Tätigkeit durchzuführen. Dennoch wär's mir um das Magazin zu schade... Da es sich um eine recht alte Büchse handelt (knapp 50 Jahre alt), könnte man da eventuell über Werterhalt bzw. kulturhistorische Bedeutung versuchen zu argumentieren? Quasi die Waffe als "Oldtimer" behandeln und so viel wie möglich als Original schützen?
Außerdem wäre dann noch die Frage, ob ich, sobald ich einen Antrag ans BKA geschickt habe, der noch nicht bewilligt oder abgelehnt wurde, ab dem 01.09. dennoch im Besitz eines verbotenen Gegenstands bin und mich dementsprechend strafbar mache... weiß da jemand eventuell näheres? Ich werde morgen auch nochmal meinen Sachbearbeiter bei der Polizei anrufen und hier Bescheid geben was er dazu zu sagen hat.