CIP vs. SAAMI; nach CIP überladen?

  • Hallo zusammen,


    vorab; ich habe das Kaliber nicht, interessiere mich aber führ UHRs und stolpere in jedem zweiten Faden darüber „Heiße Ladungen für die 45/70“.

    Ob sinnvoll oder nicht sei mal dahingestellt, mein Favorit ist eh die 450 Marlin.


    Aber bisher konnte mir das Ganze niemand aus meinem Umfeld Juristisch einordnen.

    Da die Frage aber auch für andere Maxladungen und selbst erarbeitete Ladungen, insbesondere für Gasdruckschwache Kaliber relevant ist, denn manchmal stehen ja noch Patronen im Schrank, bei denen die Ladeleiter wegen Druckanzeichen nicht zuende geschossen wurde: Wie ist es juristisch zu bewerten, wenn meine Patronen Pmax nach CIP überschreiten?

    -ist das nur eine Haftungsfrage im Falle von Schäden?

    -ist es OWi oder Straftat?

    -ist das Herstellen, besitzen oder verschießen das Problem?

    -dürften die Patronen in D hergestellt und in nicht-CIP-Ländern verwendet werden?


    Wann ist meine Patrone über CIP-Pmax?

    -Wenn der Messwert den Grenzwert absolut überschreitet oder wenn der Vertrauensbereich (Messwert + 2 Sigma) über Pmax liegt?


    Mich interessiert nicht das „mach das nicht“ „ich mach das auch schon immer so“ oder das „Das darfst du nicht, weil über CIP Pmax“ sondern die rechtlich theoretische Einordnung, gerne auch mit Quellen.


    Lg

    TheSavage

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

    .17 Hornet, .222 Rem., .22 Savage Hi-Power, 7x57R, .308 Win., .30-06 Spring., 8,5x55, 9,3x62, 9,3 Brennecke, .44 Rem. Mag.

  • Zu 1:

    Zuerst nach meiner schmalspurjuristischen Meinung gilt hier 823 BGB. Und zwar in der Form das man die „gehörige Sorgfalt und die gute fachliche Praxis“ bei einem Schaden nachweisen muss. Damit sind den Juristen Tür und Tor geöffnet.

    Zu 3: Gehörige Sorgfalt oder gute fachliche Praxis ist definitiv nicht wissentlich druckverdächtige oder andersartig abnorme Patronen zu verschießen oder herzustellen oder in Länder ohne CIP zu verbringen.

    Zu 2: Selbstgeladene Munition (für den Eigenverbrauch) wird m.E. vom Beschussgesetz nicht erfasst. Es sei denn es kommt zu einem Schaden, dann werden die Werte aus dem Beschussgesetz herangezogen.

  • Du bist Wiederlader und handelt eigenverantwortlich. Punkt. Für Haftungsfragen bist du versichert.


    Wer Munition weitergibt haftet für deren Ungefährlichkeit. Selbst darfst du dich gefährden, wie du willst.


    Für wiedergeladene Munition gilt in D das Spreng- und nicht das Waffengesetzt. Deine 27er Pappe umfasst das Wieder- und Handladen von Munition. Insoweit war es das. In welchen Grenzen ist dem Gesetz egal.


    Exportieren darfst du deine wiedergeladene Munition. Es gilt dann aber die Rechtslage von Transit- oder Zielland. Das kläre also oder lass es.


    Dass wir sorgfältig und nicht leichtsinnig handeln versteht sich von selbst. Wenn deine Waffe über CIP also +P oder +P+ oder noch mehr verträgt, dann entscheidest du das.


    Das Haustecht des Standinhabers ist aber zu beachten.

    Ladedaten ohne jegliche Gewähr. Jeder Wiederlader handelt eigenverantwortlich!


    Listen my dear: no one makes a patsy of me!



  • pmax ist pmax also der maximale von der cip angegebene druck. da gibt es keine vertrauensgrenze oder sonst was. für deine selbstgeladene munition bist nur du verantwortlich und es ist weder ne owi noch ne straftat oder sonst was... solange du sie selbst verwendest. es is auch keine owi oder straftat verdorbenes essen zu kochen wenn du es selbst isst.

    wenn du deine ladungen zu heiss machst und deine waffe zerreists wird bei einem schadensfall ein gutachten erstellt.


    die verbringung ist an sich kein problem weil keiner auf die idee kommen wird eine druckprüfung bei deinen patronen durchzuführen. interessant würde es erst werden bei umgeformten hülsen (bsp: 8x57 zu 7x57, du aber nur 7x57 im feuerwaffenpass stehen hättest (bodenstempel und so).

  • Dass wir sorgfältig und nicht leichtsinnig handeln versteht sich von selbst. Wenn deine Waffe über CIP also +P oder +P+ oder noch mehr verträgt, dann entscheidest du das.

    Wenn Blaser mir also schriftlich gibt, dass die Büchse 8000 bar verträgt, kann ich meine 308 auf knapp 8000 bar laden und bin in keinem Konflikt mit irgendeinem Gesetz?


    Und den Fisch hätte ich erst im Schuh, wenn es zu einem Schadensfall kommt?

    Glaubt mir nichts, ich habe doch auch keine Ahnung.

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  • pmax ist pmax also der maximale von der cip angegebene druck. da gibt es keine vertrauensgrenze oder sonst was.

    ich dachte hier an diese Obere Vertrauensgrenze aus den Messprotokollen, würde in einem anderen Faden mal ausführlich diskutiert.


    für deine selbstgeladene munition bist nur du verantwortlich und es ist weder ne owi noch ne straftat oder sonst was... solange du sie selbst verwendest.

    ich hätte erwartet dass es ähnlich wie mit dem Herstellen (Mischen) von Pulver oder Verändern von Waffen ist.


    Ich darf ja auch nicht N110 und N130 Mischen um mir N120 zu improviesieren und darf mir mein Laufgewinde nicht selbst schneiden.


    War daher davon ausgegangen, dass da bei dem Druck auch ein Rechtlicher Riegel vorgeschoben ist und war verwundert, dass ich dazu nix finden konnte.

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  • Der Geschädigte hat zu 99% seine Augen und sein Gehirn hinter dem Verschluß und seine Hände in der Nähe des Patronenlagers.


    Und WENN Blaser das tun sollte ... Ja.


    Das Mischen KANNST du machen, es ist nur nicht schlau. Und aus N130 und N110 wird nicht N120.


    Das Schneiden vom Gewinde ist Waffengerstellung bzw. -Bearbeitung, das darfst du nur mit einer Herstellungserlaubnis, die du (bei nachgewiesenen Kenntnissen in der Metallbearbeitung) durchaus BEANTRAGEN kannst.

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    Einmal editiert, zuletzt von Dunkelschwarz () aus folgendem Grund: Ein Beitrag von Dunkelschwarz mit diesem Beitrag zusammengefügt.

  • nein das gewindeschneiden z.b. is ja durchs gesetz ganz anders definiert...


    achja: lies doch mal was du darfst mit deiner ladeerlaubnis. da steht nirgends was drin dass du pulver nich mischen darfst oder so. nur was über das vernichten drin (abfackeln)

    Einmal editiert, zuletzt von Kralle () aus folgendem Grund: mir is noch was eingefallen

  • Ein kluger Mann sagte einmal: "In Deutschland wird solange gefragt bis es verboten wird."

    Ich frag ja hier und nicht meinen SB 😅

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