Liebe Forengemeinde,
nachdem ich nun seit über einem Jahr an meiner Erlaubnis dran bin (Hackerangriff auf Südwestfalen IT machte die Ausstellung unmöglich) kann es nun wieder weitergehen.
Ich bewohne mein eigenes Mehrfamilienhaus, mein ausgebautes Dachbodenzimmer darf ich nur Kleinmengenlagerung nicht nutzen. Auch eine Außentoilette entspricht nicht den Vorstellungen der Behörde (wäre fest mit der Wand verschraubt gewesen, Zugang nur vom Garten zu dem nur ich Zugang habe + Sicherheitsschloss in der Massivholztür).
Nun muss also im Badezimmer gelagert werden, welches ich vor 3 Jahren aufwändig selbst sanierte. Da stecken hunderte Arbeitsstunden drinnen. Meinen kleinen Medikamentenschrank möchte ich nun also mit der Wand verbinden und beabsichtige dies mit Monategekleber zu tun. Die Behörde meinte aber schon in der Aufforderung per Mal das der Schrank mit der Wand oder dem Boden verschraubt sein muss. In der SprengLR 410 finde ich diesbezüglich keine Angabe. Daher möchte ich mich gerne vorauseilend erkundigen ob ich da etwas übersehen: Meinem Verständnis nach ist eine Sicherung gegen Wegnahme auch gegeben wenn ich großflächig verklebe oder z.B mit einer Kette an einem Waschtisch befestige. Hintergrund: Ich möchte meine Fliesen nicht anbohren. An der relevanten Stelle laufen unmittelbar hinter der Wand auch Wasser- und Heizungsleitungen.
Ich freue mich eure Einschätzung zu hören!