Hallo Zusammen,
ich bin der Neue und schon meine Erste "saublöde" Frage.
(Vorgeschichte: ON)
Ich hab im Amt leider zwei komplett unterschiedliche Charaktere. Person A ist ein Traum. Kompetent, hilfsbereit, schnell, freundlich. Person B, ein Albtraum, inkompetent, faul und rotzig.
Zum Glück ist Person A mein Ansprechpartner (Segment im Alphabet) zum Thema WBK und Jagdschein. Im Normalfall ruf ich Person A an, bespreche im Vorfeld mein Anliegen und komm im Nachgang zur Durchführung vorbei. Dummerweise hat Person B nun das ganze Thema Sprengstoffe "übernommen".
Hier hatte ich mein Erstkontakt mit Person B zwecks Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dieser wollte mir eine Bescheinigung nur bis zum Anfang des Wiederladerkurs ausschreiben. Mein Hinweis, dass die Regelung eine Gültigkeit von bis zu einem Jahr ermöglicht, wurde als "Unfug" abgetan. Selbst das Argument, dass zwecks COVID der Kurs verschoben werden könnte, bzw. ich ggf. durchfallen könnte (hat zu diesem Zeitpunkt noch keine Information wie schwer/leicht die Prüfung sein könnte) zählte nicht. Zu meinem Glück ging B in Urlaub und A hat mir die ein Jahr Gültigkeit ausgestellt
(Vorgeschichte: OFF)
Nachdem ich meine Prüfung nun bestanden hatte, hatte ich das erneute Vergnügen mit Person B in kontakttreten zu müssen. Zum Thema Lagerung, welches im Antragsformular anzugeben war, gab ich "Raum: innenliegender, gemauerter Kellerraum, ~9m², gefliest mit T90 Tür. Aufbewahrungsbehältnis 4 mm Stahl Schrank, mit Doppelverriegelung und Doppelbartschlüssel, wandmontiert" an!
Antrag wurde wegen nicht erfüllen der Vorschriften des Aufbewahrungsort (nach 4 Wochen) abgelehnt . Aufbewahrungsort muss ein Fenster vorweisen. Telefonische Erklärungsversuche und Hinweise auf Verordnung / Gesetz wurden erneut als Unfug abgetan. Ich hab nachgegeben und ein anderen Raum mit zwei Kellerschachtfenstern, selbes Aufbewahrungsbehältnis angegeben. Erlaubnis wurde erteilt, DURCH PERSON A, da PERSON B im Urlaub ist (eine Woche später, inkl. Postweg).
Bin ich nun gezwungen, das Pulver im Raum 2 (mit Fenster) aufzubewahren, oder kann ich die halbe Menge (max 1,5 kg) im Raum 1 (ohne Fenster) lagern?
(Vortext galt euer Erheiterung und Negierung der häufig gelesenen Antwort "Frag deinen SB")
Grüße
ProfessorEC