Gefahrenkennzeichnung

  • Hallo,

    seit kurzem versehe ich meine Munitionsboxen mit Aufklebern, die neben den Ladedaten auch das für Munitionsverpackungen vorgeschriebenen Explosiv-Symbol enthalten. Der Etikettendrucker druckt nur in schwarzweiß, was ja für Beschriftung eigentlich ausreicht. Allerdings ist das Symbol im Original mit einem roten Quadrat umrandet:



    Aus dem Drucker kommt es in schwarzweiß so heraus:


    Ist das ausreichend, oder muss ich noch einen farbigen Aufkleber hinzufügen?

  • Hmm...du versendest doch wahrscheinlich mit einem Spezialisten Overnite z.B. da gibst du doch auch an was drin ist. Ich habe mich daher nie um eine weitere Kennzeichnung gekümmert.

  • (3) 1Munition, die gewerbsmäßig wiedergeladen wird, muss auf der Hülse oder dem Zündhütchen sichtbar und dauerhaft mit einem Zeichen versehen werden, aus dem der Wiederlader zu erkennen ist. 2Bei Munition, die zur Ausfuhr bestimmt ist, muss das Zeichen des Wiederladers auf der Hülse angebracht werden. 3Bei einer Kennzeichnung auf der Hülse ist das Zeichen des Herstellers oder früheren Wiederladers ungültig zu machen. 4Wiedergeladene Munition darf nur in geschlossenen Packungen abgegeben werden, auf denen die Anschrift des Wiederladers und die Aufschrift „Wiedergeladene Munition" angebracht ist. 5Auf der kleinsten Verpackungseinheit wiedergeladener Patronenmunition ist außerdem die Masse und die Bezeichnung der Geschosse anzugeben. 6Die Sätze 1 bis 5 sind auf Munition, die nicht gewerbsmäßig wiedergeladen wird, entsprechend anzuwenden, sofern der Wiederlader die Munition einem Dritten überlässt, der nicht Mitglied der jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung ist, der der Wiederlader angehört.

    Das heisst für mich im Umkehrschluss, dass ich meine Munition die ich nicht an Dritte überlasse der nicht Mitglied der jagdlichen oder schießsportlichen Vereinigung ist, der der Wiederlader angehört, so kennzeichnen kann wie ich Lust und Laune habe. Also mit einem kleinen Einleger der das beinhaltet was für mich wichtig ist.



    Von einem Gefahrstoffsymbol habe ich im Gesetz nichts gefunden. Wo bitte steht das?

  • Hallo,

    seit kurzem versehe…

    Denke er versendet nicht und will nur wissen, ob Schwarz/Weiß ausreicht.


    Ohne Gewähr!
    Ich meine mich zu erinnern, dass es farbig sein muss.


    Ergänzung:

    Entsprechend müssen die Gefahrenpiktogramme gemäß Anhang V ein schwarzes Symbol auf weißem Hintergrund in einem roten Rahmen tragen, der so breit ist, dass er deutlich sichtbar ist (Anhang V CLP und Anhang I Abschnitt 1.2.1.1 CLP).


    Gruß

  • Ich gehe mal davon aus das Beau Riese kein gewerblicher Wiederlader ist ,

    daher muss er seine eigens hergestellte Munition nicht mit dem Gefahrensymbol kennzeichnen.


    Wenn er seine Munition allerdings mit dem Gefahrensymbol kennzeichnen möchte ist das ja nur

    für seinen Gebrauch, da reicht SW vollkommen aus.

    Grüße von der Müritz
    Andreas


    Alle Ladedaten ohne Gewähr, jeder Wiederlader arbeitet eigenverantwortlich!

  • Danke.

    Zur Klarstellung: ich lade nur für mich selbst, verkaufe und versende nicht.


    Höchstens ist es vorstellbar, dass ich bspw. einem Vereinskameraden mal etwas von meiner Muni abgebe -kostenfrei, ohne Gewinnerzielung, versteht sich.

    Mir war nur im Gedächtnis geblieben, dass alles, wo Schießpulver oder sonstige Explosivstoffe drin ist, so gekennzeichnet werden muss. Kann aber auch sein, dass mich mein Gedächtnis trügt.

  • Dein Lagerbehältnis für das Pulver muss eine Kennzeichnung haben, sonst nichts. Wie aus dem anderen Faden allerdings auch "übliche Sorgfalt" beachten. Eine Packung ganz ohne Beschriftung/Zettel drin wo Ladedaten vermerkt sind, ist aus meiner Sicht "nicht empfehlenswert".

  • Moin Gemeinde und ein frohes neues Jahr. Ich bin gerdae sozusagen über diesen Tread "gestolpert" und frage mich ob ich etwas nicht verstehe oder etwas wichtiges verpasst habe ??


    Wenn ich es richtig gelesen habe wird die Mun die "Beau Riese" herstellt weder verkauft noch verschickt noch sonst wie "in Verkehr" gebracht ??? Oder habe ich an dieser Stelle schon was nicht mitbekommen ??


    Wenn dem also so ist, dass der Treatstarter SEINEE Mun in SEINE Schachteln packt und aus SEINEN Waffen verschießt, gibt es eine offizielle Verordnung/Verfügung nach der Munitionsschachteln in denen sich (wieder)-geladene Mun befindet und die auch noch für den eigenen Verbrauch bestimmt sind, mit einem Gefahrgutsymbol gekennzeichet sein müssen ???


    Also, wie gesagt, wenn ich da was nicht mit bekommen habe, bitte korrigiert/informiert mich.


    Wenn es aber eine solche "Verfügung" nicht gibt, warum macht ihr euch das Leben selber schwer und bringt auch noch mögliche Mitleser mit anderen "Denkmustern" auf blöde Ideen ????


    Wenn es hier nur um die Kennzeichnung für den eigenen Gebraucht geht, so verstehe ich das zumindest - man sollte allerdings selber schon wissen was sich den Schachteln befindet -, dann ist es Sch....egal ob der Rahmen Schwarz, Rot, Blau oder Violett ist.



    Mauser

    Jede(r) ist für ihre/seine Ladung(en) selber verantwortlich...... Und immer schön negativ bleiben

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